Der Stadtrat möge beschließen:
Der TOP No. 9 "Defizitdeckung in Landshuter Kindertagesstätten" wird im
öffentlichen Teil des Plenums behandelt
Begründung:
Es sind keine der Geschäftsordnung widersprechenden Aspekte zu erkennen, die es
zwingend notwendig machen, den TOP 9 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Diesen TOP öffentlich zu diskutieren verbessert die Transparenz der Entscheidung
und damit das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.
Bernd Friedrich (BFL)
gez. Prof. Dr. Christoph Zeitler (FDP)
gez. Dr. Maria E. Fick (FDP)
gez. Rosemarie Schwenkert (BFL)
gez. Margit Napf (BFL)
Montag, 28. September 2009
DRINGLICHKEITSANTRAG, Öffentlichkeit von TOP 3 zum Plenum am 25.09.2009; Kunstprojekt auf dem Gelände des HLG
Der Stadtrat möge beschließen:
Der TOP No. 3: „Kunstprojekt auf dem Gelände des HLG“ wird im öffentlichen Teil des Plenums behandelt
Begründung:
Es sind keine der Geschäftsordnung widersprechenden Aspekte zu erkennen, die es zwingend notwendig machen, den TOP 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Diesen TOP öffentlich zu diskutieren verbessert die Transparenz der Entscheidung und damit das Verständnis des Bürgers.
Prof. Dr. Christoph Zeitler (FDP)
gez. Bernd Friedrich (BfL)
gez. Dr. Maria Fick (FDP)
gez. Rosemarie Schwenkert (BFL)
gez. Margit Napf (BFL)
Der TOP No. 3: „Kunstprojekt auf dem Gelände des HLG“ wird im öffentlichen Teil des Plenums behandelt
Begründung:
Es sind keine der Geschäftsordnung widersprechenden Aspekte zu erkennen, die es zwingend notwendig machen, den TOP 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
Diesen TOP öffentlich zu diskutieren verbessert die Transparenz der Entscheidung und damit das Verständnis des Bürgers.
Prof. Dr. Christoph Zeitler (FDP)
gez. Bernd Friedrich (BfL)
gez. Dr. Maria Fick (FDP)
gez. Rosemarie Schwenkert (BFL)
gez. Margit Napf (BFL)
Samstag, 26. September 2009
Ausstellung Ritterwelten; Ausstellungskatalog
Antrag
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung erteilt dem Stadtrat Auskunft über:
1. Wann wurde der Auftrag für den Druck des Ausstellungskatalogs erteilt?
2. An welche Firma wurde der Auftrag erteilt?
3. Wann wurde mit dem Druck begonnen?
4. Was wurde wann und aus welchen Mitteln für den Druck gezahlt?
Druckkosten einschließlich Kosten für:
- Autorenhonorar
- Fotografenhonorar
- Bildbearbeitung, Repro
- Grafik / Satz / Bindung
5. Wurde eine Abschlagzahlung geleistet?
6. Wie viel Exemplare wurden gedruckt?
7. Welcher Betrag konnte bisher durch den Verkauf erzielt werden?
8. Besucher der Ausstellung, die bisher während der Ausstellungszeit nach dem Ausstellungskatalog fragten, wurden vom Ausstellungspersonal darauf hingewiesen, dass der Druck wegen Nichtzuweisung der Mittel durch den Stadtrat verzögert wurde. Wer hat diese Anweisung dem Personal erteilt?
Begründung:
Die Dauer der Ausstellung "Ritterwelten" erstreckt sich von der 26. bis zur 39. Kalenderwoche. (Gesamtzeit 13 Wochen) Die Ausgabe des Kataloges erfolgte erst in der 38. Kalenderwoche.
gez. Bernd O. Friedrich (BFL)
gez. Rosemarie Schwenkert (BFL)
gez. Margit Napf (BFL)
gez. Prof. Dr. Christoph Zeitler (FDP)
gez. Ingeborg Pongratz (CSU)
gez. Ludwig Zellner (CSU)
gez. Kirstin Sauter (ÖDP)
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung erteilt dem Stadtrat Auskunft über:
1. Wann wurde der Auftrag für den Druck des Ausstellungskatalogs erteilt?
2. An welche Firma wurde der Auftrag erteilt?
3. Wann wurde mit dem Druck begonnen?
4. Was wurde wann und aus welchen Mitteln für den Druck gezahlt?
Druckkosten einschließlich Kosten für:
- Autorenhonorar
- Fotografenhonorar
- Bildbearbeitung, Repro
- Grafik / Satz / Bindung
5. Wurde eine Abschlagzahlung geleistet?
6. Wie viel Exemplare wurden gedruckt?
7. Welcher Betrag konnte bisher durch den Verkauf erzielt werden?
8. Besucher der Ausstellung, die bisher während der Ausstellungszeit nach dem Ausstellungskatalog fragten, wurden vom Ausstellungspersonal darauf hingewiesen, dass der Druck wegen Nichtzuweisung der Mittel durch den Stadtrat verzögert wurde. Wer hat diese Anweisung dem Personal erteilt?
Begründung:
Die Dauer der Ausstellung "Ritterwelten" erstreckt sich von der 26. bis zur 39. Kalenderwoche. (Gesamtzeit 13 Wochen) Die Ausgabe des Kataloges erfolgte erst in der 38. Kalenderwoche.
gez. Bernd O. Friedrich (BFL)
gez. Rosemarie Schwenkert (BFL)
gez. Margit Napf (BFL)
gez. Prof. Dr. Christoph Zeitler (FDP)
gez. Ingeborg Pongratz (CSU)
gez. Ludwig Zellner (CSU)
gez. Kirstin Sauter (ÖDP)
Donnerstag, 24. September 2009
Ankauf der „Niedermeier Sammlung“ durch die Stadt Landshut
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Landshut tritt zurück vom geplanten Kauf der „Niedermeier Sammlung“. Die für die „Niedermeier Sammlung“ geplanten monatlichen Zahlungen werden einer zu gründenden Einrichtung der Stadt Landshut zugeführt, auf deren Basis jeweils zwei Absolventen (Abitur) der Landshuter Gymnasien eine Studienförderung an der Landshuter Hochschule erhalten. Die Förderung erstreckt sich jeweils über die Mindeststudiendauer. Die Dauer der Förderung wird insgesamt vorläufig auf 10 Jahre festgelegt.
Begründung:
1. Der Ankauf dieser Sammlung ist aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, der zu erwartenden erheblichen reduzierten Haushaltsmittel zum derzeitigen Zeitpunkt und auf die nächsten Jahre unangebracht und nicht notwendig.
2. Der Ankauf, der aus Steuermitteln finanziert werden muss, ist kein Gewinn für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Kommune. Er ist weder den steuerbelasteten, noch den Arbeitslosen und sozial schwach gestellten Bürgern unserer Stadt zu vermitteln.
3. Dem Bedarf an Mitteln, die für Bildung zur Verfügung gestellt werden müssen, ist bundesweit hohe Priorität zugeordnet. Es ist daher angebracht, die für den Kauf schon angesetzten Mittel in Bildung zu investieren. Der Lösungsvorschlag ist eine Investition in die Jugend und Zukunft. Er trägt der dringenden Notwendigkeit engeren Zusammenhaltes zwischen Stadt und Hochschule bei. Gleichzeitig ist er ein Signal an die Bürger der Stadt Landshut und sollte von jedem Vertreter aus Kommunalpolitik und Verwaltung ernsthaft geprüft werden.
4. Der den Stadträten und Fraktionen vorgelegte Vertrag ist undurchsichtig und schleierhaft. Er begünstigt einseitig den Verkäufer und ist nachteilig für die Käuferin (Stadt Landshut). Dies ergab eine anwaltliche Überprüfung des Vertrages, deren Ergebnis in der als Anlage beigefügten Stellungnahme erläutert ist.
Bernd O. Friedrich
Die Stadt Landshut tritt zurück vom geplanten Kauf der „Niedermeier Sammlung“. Die für die „Niedermeier Sammlung“ geplanten monatlichen Zahlungen werden einer zu gründenden Einrichtung der Stadt Landshut zugeführt, auf deren Basis jeweils zwei Absolventen (Abitur) der Landshuter Gymnasien eine Studienförderung an der Landshuter Hochschule erhalten. Die Förderung erstreckt sich jeweils über die Mindeststudiendauer. Die Dauer der Förderung wird insgesamt vorläufig auf 10 Jahre festgelegt.
Begründung:
1. Der Ankauf dieser Sammlung ist aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, der zu erwartenden erheblichen reduzierten Haushaltsmittel zum derzeitigen Zeitpunkt und auf die nächsten Jahre unangebracht und nicht notwendig.
2. Der Ankauf, der aus Steuermitteln finanziert werden muss, ist kein Gewinn für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Kommune. Er ist weder den steuerbelasteten, noch den Arbeitslosen und sozial schwach gestellten Bürgern unserer Stadt zu vermitteln.
3. Dem Bedarf an Mitteln, die für Bildung zur Verfügung gestellt werden müssen, ist bundesweit hohe Priorität zugeordnet. Es ist daher angebracht, die für den Kauf schon angesetzten Mittel in Bildung zu investieren. Der Lösungsvorschlag ist eine Investition in die Jugend und Zukunft. Er trägt der dringenden Notwendigkeit engeren Zusammenhaltes zwischen Stadt und Hochschule bei. Gleichzeitig ist er ein Signal an die Bürger der Stadt Landshut und sollte von jedem Vertreter aus Kommunalpolitik und Verwaltung ernsthaft geprüft werden.
4. Der den Stadträten und Fraktionen vorgelegte Vertrag ist undurchsichtig und schleierhaft. Er begünstigt einseitig den Verkäufer und ist nachteilig für die Käuferin (Stadt Landshut). Dies ergab eine anwaltliche Überprüfung des Vertrages, deren Ergebnis in der als Anlage beigefügten Stellungnahme erläutert ist.
Bernd O. Friedrich
Rosemarie Schwenkert
Margit Napf
gez. I. Pongratz
gez. I. Pongratz
Erneute Behandlung des Vertrages zum Kauf der „Niedermeier Sammlung“ gemäß Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut § 28 (10)
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verhandlung des Stadtrates über den Vertrag zum Kauf der „Niedermeier Sammlung“ wird erneut aufgenommen.
Die Verhandlung findet in einer öffentlichen Sitzung statt.
Begründung:
zu 1. Bei der anwaltlichen Überprüfung des Vertrages sind neue Erkenntnisse eingetreten, die bei der Beschlussfassung in der 17. Sitzung des Stadtrates am 23.07.2009 nicht vorlagen und der Beschluss anders ausgefallen wäre. Die Details der Begründung sind der Stellungnahme zum Kaufvertrag (als Anlage beigefügt) zu entnehmen.
zu 2. Da es sich um eine Langzeitbelastung des Haushaltetats, die aus Steuermitteln finanziert werden muss, liegt ein erhebliches öffentliches Interesse vor. Im Übrigen ist in diesem Fall die Transparenz zur Öffentlichkeit erfordert, um Missdeutungen vorzubeugen.
Bernd O. Friedrich
Rosemarie Schwenkert
Margit Napf
gez. I. Pongratz
Die Verhandlung des Stadtrates über den Vertrag zum Kauf der „Niedermeier Sammlung“ wird erneut aufgenommen.
Die Verhandlung findet in einer öffentlichen Sitzung statt.
Begründung:
zu 1. Bei der anwaltlichen Überprüfung des Vertrages sind neue Erkenntnisse eingetreten, die bei der Beschlussfassung in der 17. Sitzung des Stadtrates am 23.07.2009 nicht vorlagen und der Beschluss anders ausgefallen wäre. Die Details der Begründung sind der Stellungnahme zum Kaufvertrag (als Anlage beigefügt) zu entnehmen.
zu 2. Da es sich um eine Langzeitbelastung des Haushaltetats, die aus Steuermitteln finanziert werden muss, liegt ein erhebliches öffentliches Interesse vor. Im Übrigen ist in diesem Fall die Transparenz zur Öffentlichkeit erfordert, um Missdeutungen vorzubeugen.
Bernd O. Friedrich
Rosemarie Schwenkert
Margit Napf
gez. I. Pongratz
Umsetzung und Realisierung des Stadtmuseums in der Residenz.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung erstellt eine Kosten- und Nutzenrechnung bezüglich der nachfolgend aufgeführten und geplanten Forderungen für das Stadtmuseum:
1. Baukosten für die Errichtung eines eigenen Eingangsbereiches zum Marstallgebäude in der Ländgasse?
2. Kosten für Kassenpersonal zum Betrieb einer separaten Kasseneinrichtung (einschließlich Vertretungen)?
3. Baukosten für die Errichtung einer eigenen Cafeteria im Marstallgebäude? Kosten für Einrichtung?
4. Kosten für Personal der zusätzlichen Cafeteria (Marstallgebäude)?
5. Baukosten für das Errichten eines Baby-Wickelraumes? Kosten für Einrichtung?
6. Baukosten für die Errichtung von Toilettenanlagen ?
7. Baukosten für den Museum-Shop? Kosten für Einrichtung?
8. Baukosten für den Sozialraum des Personals? Kosten für Einrichtung?
9. Laufende Kosten für Personal und Unterhalt?
10. Wie groß ist der Anteil Museumsraum, der durch die oben genannten Maßnahmen dem (Stadtmuseum) Marstall verloren geht?
Begründung
Die Stadtresidenz ist mit den wesentlichen Einrichtungen für das Betreiben eines Stadtmuseums hinreichend ausgestattet. Die zusätzliche Erstellung der oben genannten Räumlichkeiten und Einrichtungen ist mit erheblichen Baukosten und Kosten für zusätzliches Personal verbunden. In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Landshut ist eine kostensparende Baumaßnahme und kostensparender Betrieb zur Umsetzung des Stadtmuseumskonzeptes dringlichst gefordert. Aus diesem Grund ist eine zeitnahe und realistische Kalkulation der Kosten erforderlich.
Bernd Friedrich
Margit Napf
Rosemarie Schwenkert
gez. Dr. Fick
gez. I. Pongratz
gez. L. Zellner
gez. K. Sauter
Die Verwaltung erstellt eine Kosten- und Nutzenrechnung bezüglich der nachfolgend aufgeführten und geplanten Forderungen für das Stadtmuseum:
1. Baukosten für die Errichtung eines eigenen Eingangsbereiches zum Marstallgebäude in der Ländgasse?
2. Kosten für Kassenpersonal zum Betrieb einer separaten Kasseneinrichtung (einschließlich Vertretungen)?
3. Baukosten für die Errichtung einer eigenen Cafeteria im Marstallgebäude? Kosten für Einrichtung?
4. Kosten für Personal der zusätzlichen Cafeteria (Marstallgebäude)?
5. Baukosten für das Errichten eines Baby-Wickelraumes? Kosten für Einrichtung?
6. Baukosten für die Errichtung von Toilettenanlagen ?
7. Baukosten für den Museum-Shop? Kosten für Einrichtung?
8. Baukosten für den Sozialraum des Personals? Kosten für Einrichtung?
9. Laufende Kosten für Personal und Unterhalt?
10. Wie groß ist der Anteil Museumsraum, der durch die oben genannten Maßnahmen dem (Stadtmuseum) Marstall verloren geht?
Begründung
Die Stadtresidenz ist mit den wesentlichen Einrichtungen für das Betreiben eines Stadtmuseums hinreichend ausgestattet. Die zusätzliche Erstellung der oben genannten Räumlichkeiten und Einrichtungen ist mit erheblichen Baukosten und Kosten für zusätzliches Personal verbunden. In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Landshut ist eine kostensparende Baumaßnahme und kostensparender Betrieb zur Umsetzung des Stadtmuseumskonzeptes dringlichst gefordert. Aus diesem Grund ist eine zeitnahe und realistische Kalkulation der Kosten erforderlich.
Bernd Friedrich
Margit Napf
Rosemarie Schwenkert
gez. Dr. Fick
gez. I. Pongratz
gez. L. Zellner
gez. K. Sauter
Samstag, 5. September 2009
Verkehrskonferenz zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung führt, zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut, eine regionale Verkehrskonferenz unter Beteiligung der angrenzenden Gemeinden und des Staatlichen Bauamtes Landshut (Straßenbauamt) durch.
Dem als Anlage beigefügten Arbeitspapier sind, als Anhalt, Vorgehensweise und Durchführung für die Verkehrskonferenz und die daraus folgende Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes zu entnehmen.
Die Stadtverwaltung führt, zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut, eine regionale Verkehrskonferenz unter Beteiligung der angrenzenden Gemeinden und des Staatlichen Bauamtes Landshut (Straßenbauamt) durch.
Dem als Anlage beigefügten Arbeitspapier sind, als Anhalt, Vorgehensweise und Durchführung für die Verkehrskonferenz und die daraus folgende Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes zu entnehmen.
Grobgliederung
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern. Maßnahmenkatalog.
Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut. Konflikte und Lösungen.
Erstellen eines gemeinsames, überregionales Konzeptes.
Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzungsphase nur Stadt)
Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Landshut. Leitung Oberbürgermeister, Beteiligung der Stadtverwaltung, Staatliches Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates.
ggf. Vorschlag für Auftrag an einen Verkehrsexperten
Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" mit OB, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter Staatliches Straßenbauamte. Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.
Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.
Begründung:
Für die wachsenden Verkehrsprobleme der Stadt Landshut wurde bisher kein geschlossenes Gesamtverkehrskonzept entwickelt.
Zunehmende Probleme im Zusammenhang mit geplanten Ortsumgehungen und der B15 neu (Ende des Ausbaues in Essenbach/A92) sowie die Betroffenheit einiger Gemeinden, die unmittelbar an die Stadtgrenze der Stadt Landshut angrenzen, erfordern die Teilnahme der umliegenden Gemeinden und des Staatlichen Straßenbauamtes. Bereits erfolgte Kontaktgespräche mit umliegenden Gemeinden und Bürgern zeigen dringenden Handlungsbedarf auf.
Am Beispiel der Konzeption eventuell geplanter Westtangenten, der damit verbundenen Notwendigkeit einer Südumgehung (B15) durch den Landkreis und der Ablehnung des Landkreises diese Südumgehung mitzutragen, zeigt sich wie dringlich die Einbeziehung der angrenzenden Gemeinden ist. Die derzeitige Verkehrssituation ist auch ein gemeinsames Problem und muss im Einklang zu einer Lösung geführt werden.
Die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch Immissionen (Verkehrslärm, Feinstaub, CO²) erfordert dringliche Maßnahmen. Die folgenschweren zu erwartenden Mindereinnahmen der Kommunen durch die Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen in den kommenden Jahren erfordern zeitnahes Handeln.
Hierzu ist die vorgeschlagene Verkehrskonferenz ein erstes Signal an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, dass von Seiten der Verwaltung und Kommunalpolitiker endlich wesentlich Schritte eingeleitet werden.
Bernd O. Friedrich
gez. Margit Napf
gez. Rosemarie Schwenkert
Anlage
Anlage
Vorschlag und Arbeitsgrundlage zur Durchführung einer Verkehrskonferenz auf regionaler Ebene und weitere Maßnahmen für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes der Stadt Landshut
Grobgliederung und Vorgehensweise:
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern, periphere Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Konfliktpotential zur Kenntnis zu nehmen und einen Arbeits-/Konfliktkatalog für weitere Maßnahmen zu erstellen.
Ziel ist es diese Ergebnisse den Arbeitsgruppen (Phase 2 und 3) zur weiteren Bearbeitung zuzuführen, um aus den erarbeitenden Grundlagen ggf. ein Gutachten/Gesamtkonzept durch einen fachkompetenten, professionellen Verkehrsplaner erstellen zu lassen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern, periphere Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Konfliktpotential zur Kenntnis zu nehmen und einen Arbeits-/Konfliktkatalog für weitere Maßnahmen zu erstellen.
Ziel ist es diese Ergebnisse den Arbeitsgruppen (Phase 2 und 3) zur weiteren Bearbeitung zuzuführen, um aus den erarbeitenden Grundlagen ggf. ein Gutachten/Gesamtkonzept durch einen fachkompetenten, professionellen Verkehrsplaner erstellen zu lassen.
Teilnehmende Gemeinden:
Ergolding
Altdorf
Bruckberg
Eching
Tiefenbach
Kumhausen
Adlkofen
Niederaichbach
Essenbach
Ergolding
Altdorf
Bruckberg
Eching
Tiefenbach
Kumhausen
Adlkofen
Niederaichbach
Essenbach
Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut.
Bearbeiten des Arbeits- und Konfliktkatalogs zu wesentlichen Erkenntnissen.
Erarbeiten eines zusammenfassenden, gemeinsamen, überregionalen Konzeptes zur Vorbereitung eines überregionalen Verkehrskonzeptes, unter Berücksichtung der räumlichen Bedingungen der Gemeinden. Eventuell zur Grundlage eines Auftrages an einen professionellen Verkehrsexperten.
Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzung, nur Stadt)
Erarbeiten eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut unter Leitung de Oberbürgermeisters, der Beteiligung der Stadtverwaltung, des Staatlichen Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates. ( ggf. zur Vorlage eines Arbeitspapiers für die Erstellung eines professionellen Verkehrskonzeptes / Gutachten)
Anträge (Gesamtgutachten? Räumliche Entwicklung der Stadt?)
Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" unter Leitung des OB`s und Teilnahme der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und des Vertreters des Staatlichen Straßenbauamtes zur Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.
Teilung und Übernahme von Maßnahmen durch Gemeinden (Landkreis) bzw. Stadt Landshut
Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes durch den Verkehrssenat an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.
Ergänzende Bemerkungen:
In der Phase 1 werden die jeweiligen Probleme der Stadt und der betroffenen Gemeinden erörtert und zusammengefasst. Dieser „Runde Tisch" dient besonders der Vertrauensbildung. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Bürgermeistern mit der Bedeutung der Aufgaben eines Oberzentrums vertraut gemacht werden. Dabei können Konflikte und Gemeinsamkeiten erarbeitet und in einem Aufgabenkatalog für die nachfolgende Arbeitsphase zusammengefasst werden.
In der Phase 2 treten die Fachleute der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltungen und des Staatliche Straßenbauamtes zusammen, um anhand des Arbeits- / Konfliktkataloges Lösungsvorschläge zur Lösung der gemeinsamen Probleme zu erarbeiten.
In der Phase 3 werden durch die Stadtverwaltung unter Beteiligung des Verkehrssenates und Staatlichen Straßenbauamtes Beiträge zur Lösung der stadtinternen Verkehrsprobleme erarbeitet. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sind hierbei zu berücksichtigen.
In der Phase 4 treten nochmals die Teilnehmer des „Runden Tisches" (aus Phase 1) zusammen um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitssitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Danach trennt man sich zur jeweiligen eigenständigen Umsetzung der Lösungsvorschläge. Bei gemeinsamen Projekten ist die weitere Zusammenarbeit angezeigt.
Hierbei können Entscheidungen fallen, ob und inwieweit das Einschalten eines professionellen Verkehrsplaners für die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes notwendig ist.
In der Phase 5 werden die notwendigen Beschlüsse durch den Stadtrat zur Realisierung der Lösungsvorschläge gefasst.
gez.
Bernd O. Friedrich
gez.
Georg Baumann
Erarbeiten eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut unter Leitung de Oberbürgermeisters, der Beteiligung der Stadtverwaltung, des Staatlichen Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates. ( ggf. zur Vorlage eines Arbeitspapiers für die Erstellung eines professionellen Verkehrskonzeptes / Gutachten)
Anträge (Gesamtgutachten? Räumliche Entwicklung der Stadt?)
Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" unter Leitung des OB`s und Teilnahme der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und des Vertreters des Staatlichen Straßenbauamtes zur Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.
Teilung und Übernahme von Maßnahmen durch Gemeinden (Landkreis) bzw. Stadt Landshut
Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes durch den Verkehrssenat an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.
Ergänzende Bemerkungen:
In der Phase 1 werden die jeweiligen Probleme der Stadt und der betroffenen Gemeinden erörtert und zusammengefasst. Dieser „Runde Tisch" dient besonders der Vertrauensbildung. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Bürgermeistern mit der Bedeutung der Aufgaben eines Oberzentrums vertraut gemacht werden. Dabei können Konflikte und Gemeinsamkeiten erarbeitet und in einem Aufgabenkatalog für die nachfolgende Arbeitsphase zusammengefasst werden.
In der Phase 2 treten die Fachleute der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltungen und des Staatliche Straßenbauamtes zusammen, um anhand des Arbeits- / Konfliktkataloges Lösungsvorschläge zur Lösung der gemeinsamen Probleme zu erarbeiten.
In der Phase 3 werden durch die Stadtverwaltung unter Beteiligung des Verkehrssenates und Staatlichen Straßenbauamtes Beiträge zur Lösung der stadtinternen Verkehrsprobleme erarbeitet. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sind hierbei zu berücksichtigen.
In der Phase 4 treten nochmals die Teilnehmer des „Runden Tisches" (aus Phase 1) zusammen um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitssitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Danach trennt man sich zur jeweiligen eigenständigen Umsetzung der Lösungsvorschläge. Bei gemeinsamen Projekten ist die weitere Zusammenarbeit angezeigt.
Hierbei können Entscheidungen fallen, ob und inwieweit das Einschalten eines professionellen Verkehrsplaners für die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes notwendig ist.
In der Phase 5 werden die notwendigen Beschlüsse durch den Stadtrat zur Realisierung der Lösungsvorschläge gefasst.
gez.
Bernd O. Friedrich
gez.
Georg Baumann
"Verkehrskonzept/Verkehrskonferenz"
Die Stadt Landshut hat, bedingt durch drei mitten durch die Stadt führenden Bundesstraßen (B11, B15, B299), ein erhebliches Verkehrsproblem. Die Bürgerinnen und Bürger, die an der Veldener Straße, Luitpoldstraße, Podewilsstraße, Konrad-Adenauer-Straße und den sogenannten „Ausweichstraßen“ wohnen, sind durch Lärm-, Feinstaub- und CO² Immissionen besonders belastet. Sie erwarten schon seit langem eine Reaktion der Kommunalpolitik.
Neue hinzukommende Verkehrsprobleme sind absehbar.
- Die B15-neu-, wenn der Ausbau bei Essenbach an der A92 enden wird und das wird zunächst der Fall sein, bringt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von einigen Tausend Kfz mit sich, die den Weg auf der B15 nach Süden und Norden nur durch Landshut wählen können. Finanzierungsprobleme aus rücklaufenden Mauteinnahmen, denn daraus wird die B15-neu- im wesentlichen finanziert, sind bereits absehbar. Der Weiterbau über die Isar nach Süden, abgesehen von noch ausstehenden planungsrechtlichen Gründen, ist aus finanziellen Gründen mit einem großen Fragezeichen, für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus, versehen.
- Die neue entstehende Ortsumfahrung um Altdorf, über die sich, mit Einmündung am Nordfriedhof, der Verkehr erst recht nach Landshut ergießen wird ist ein absehbares Verkehrsproblem. Bei entsprechender Koordination in der Planung wäre ein Anschluss an die B 299 bei Hascherkeller sinnvoller gewesen.
- Zunehmender Verkehr durch das Einkaufzentrum „Landshut Park“ auf dem Rennweg und für den gesamten Westen sind ein weiteres zu erwartendes Verkehrsproblem. Allein die Planung und der Bau von einem Kreisverkehr an der Theodor-Heuss-Straße / Einmündung zum Industriepark, können das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht reduzieren.
- Eine Westtangente ohne die Anbindung an eine Südumgehung um Landshut und damit die Mitwirkung des Landkreises und der betroffenen Gemeinden, ist nicht realisierbar.
Das sind nur einige neuralgische Probleme, die auch deutlich machen, dass die Landshuter Verkehrsprobleme in vielen Bereichen nicht ohne die Mitwirkung der angrenzenden Gemeinden zu lösen sind.
Ein Zusammenwirken der Gemeinden und der Stadt Landshut in Sachen Verkehrsproblemlösungen erscheint aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar und wird auch von vielen Gesprächspartnern aus den Gemeinden und der Stadt so gesehen.
Mit einer Verkehrskonferenz, wie sie die „Bürger für Landshut“ vorschlagen, kann ein Grundstein für eine zukunftsorientierte Verkehrplanung auf regionaler Ebene und daraus resultierend für die Stadt Landshut, gelegt werden.
Die BFL unterstützen Oberbürgermeister Hans Rampf und die Stadt zur Lösung und Durchsetzung geeigneter Schritte und Maßnahmen. Es ist schließlich auch ein Signal an die Bürgerschaft, dass Kommunalpolitik und Verwaltung wesentliche Schritte einleiten werden.
Neue hinzukommende Verkehrsprobleme sind absehbar.
- Die B15-neu-, wenn der Ausbau bei Essenbach an der A92 enden wird und das wird zunächst der Fall sein, bringt ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von einigen Tausend Kfz mit sich, die den Weg auf der B15 nach Süden und Norden nur durch Landshut wählen können. Finanzierungsprobleme aus rücklaufenden Mauteinnahmen, denn daraus wird die B15-neu- im wesentlichen finanziert, sind bereits absehbar. Der Weiterbau über die Isar nach Süden, abgesehen von noch ausstehenden planungsrechtlichen Gründen, ist aus finanziellen Gründen mit einem großen Fragezeichen, für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus, versehen.
- Die neue entstehende Ortsumfahrung um Altdorf, über die sich, mit Einmündung am Nordfriedhof, der Verkehr erst recht nach Landshut ergießen wird ist ein absehbares Verkehrsproblem. Bei entsprechender Koordination in der Planung wäre ein Anschluss an die B 299 bei Hascherkeller sinnvoller gewesen.
- Zunehmender Verkehr durch das Einkaufzentrum „Landshut Park“ auf dem Rennweg und für den gesamten Westen sind ein weiteres zu erwartendes Verkehrsproblem. Allein die Planung und der Bau von einem Kreisverkehr an der Theodor-Heuss-Straße / Einmündung zum Industriepark, können das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht reduzieren.
- Eine Westtangente ohne die Anbindung an eine Südumgehung um Landshut und damit die Mitwirkung des Landkreises und der betroffenen Gemeinden, ist nicht realisierbar.
Das sind nur einige neuralgische Probleme, die auch deutlich machen, dass die Landshuter Verkehrsprobleme in vielen Bereichen nicht ohne die Mitwirkung der angrenzenden Gemeinden zu lösen sind.
Ein Zusammenwirken der Gemeinden und der Stadt Landshut in Sachen Verkehrsproblemlösungen erscheint aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar und wird auch von vielen Gesprächspartnern aus den Gemeinden und der Stadt so gesehen.
Mit einer Verkehrskonferenz, wie sie die „Bürger für Landshut“ vorschlagen, kann ein Grundstein für eine zukunftsorientierte Verkehrplanung auf regionaler Ebene und daraus resultierend für die Stadt Landshut, gelegt werden.
Die BFL unterstützen Oberbürgermeister Hans Rampf und die Stadt zur Lösung und Durchsetzung geeigneter Schritte und Maßnahmen. Es ist schließlich auch ein Signal an die Bürgerschaft, dass Kommunalpolitik und Verwaltung wesentliche Schritte einleiten werden.
Treffen der Arbeitsgruppe Verkehr der Bürger für Landshut e. V. mit der Fraktion.
Von links nach rechts: Andreas Löscher, Alfred Held, Rosemarie Schwenkert, Bernd Friedrich, Margit Napf, Hans Heller, Rolf Hösl
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