Montag, 9. Februar 2009

Antrag: Überquerungshilfe Wittstraße

Antrag zur Verkehrssituation an der Überquerungshilfe/Verkehrsinsel Wittstraße, Höhe Karstadt-Bushaltestelle:

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Überquerungshilfe/Verkehrsinsel auf der Wittstraße - Höhe Karstadt - Bushaltestelle eine zusätzliche Beleuchtung erhält.

Begründung:
Die Überquerungshilfe wird von Fußgängern grundsätzlich als Fußgängerüberweg genutzt. Gerade weil der Inselcharakter mit seinen Verkehrsschildern einen Schutz vermittelt, benutzen besonders Kinder und ältere Mitbürger die Verkehrsinsel als Überweg über die Wittstraße.
Wegen der schlechten Ausleuchtung des Überweges kommt es bei Dunkelheit immer wieder zu Irritationen und gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und vorbeifahrenden KFZ, weil besonders dunkel gekleidete Fußgänger übersehen werden.
Die Anbringung einer Beleuchtung für den Überweg sollte das Unfallrisiko merklich verringern.


Bernd O. Friedrich Robert Neuhauser Rosemarie Schwenkert

Antrag Ginkgo biloba

Zur Bepflanzung von Straßenrändern, Parks und Gärten sollte mehr an die Baumgattung Ginkgo biloba gedacht werden.
Begründung: Ginkgo biloba – ein um 1730 von Engelbert Kämpfer aus Japan gebrachter Teebaum- ist einzige weitgehende unveränderte Art einer rund 250 Mill. Jahre alten und bis zur Eiszeit auch in Europa heimischen Gattung. Die Unempfindlichkeit macht den Ginkgo biloba zu einen beliebten Straßenbaum in vielen Städten. Dieser Baum erweist sich wiederstandsfähig gegen Abgase und wird nicht von Pilzen, Viren und anderen tierischen Parasiten befallen.



Schwenkert Rosemarie
Stadträtin

Mittwoch, 4. Februar 2009

Antrag Kletterzentrum

Wir nehmen Bezug auf den Antrag Nr. 223 der CSU-Fraktion vom 23.01.2009, den wir in vollem Umfang unterstützen und bitten um Aufnahme dieses ergänzenden Antrages in die Tagesordnung der Bausenatssitzung am 6.2.2009.


Ergänzend zum Antrag Nr. 223 Ziffer 2) stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Kletterzentrums im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch einen Einzelbebauungsplan / „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Ergänzende Begründung:
Der Einzelbebauungsplan/Vorhabenbezogene Bebauungsplan kann kurzfristiger erstellt werden als ein Bebauungsplan für das gesamte Gelände, vom Kaserneneck bis zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.


Die derzeitige Planung kann, nach den vorhandenen Planungsunterlagen des Vorhabenträgers, DAV-Sektion Landshut, relativ kurzfristig umgesetzt werden.


Um den Hauptantrag für eine Bezuschussung beim BLSV und DAV einreichen zu können, ist für den Vorhabenträger, DAV-Sektion Landshut, eine Baugenehmigungsbescheinigung und ein Grundstücksnachweis dringend erforderlich.


Die DAV-Sektion Landshut betreibt das zu klein gewordene Kletterzentrum mit hoher sozialer Kompetenz. Neben der Tatsache, dass der Verein einen hohen Mitgliederanteil an Jugendlichen hat (700), betreuen die Fachübungsleiter seit 6 Jahren den Schulsport. Zur Zeit werden, nach Aussagen des Sektions-Vorstandes, in 12 Unterrichtseinheiten 80 Schüler und Schülerinnen des Hans-Leimberger- und Carossa-Gymnasiums im Kletterzentrum unentgeltlich im Rahmen des Schulsports betreut.



Bernd O. Friedrich Robert Neuhauser gez. Rosemarie Schwenkert