Freitag, 25. Februar 2011

Änderung der Richtlinien für den Kulturförderpreis

Der Stadtrat möge beschließen, das die Kriterien für die Vergabe des Kulturförderpreises auf alle Formen der Kunst (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Musik) erweitert werden, wie in Punkt 4 der gültigen Richtlinien ohnehin festgelegt.

Begründung:

Aus den aktuell gültigen Richtlinien lässt sich eine eindeutige Bevorzugung der bildenden Kunst feststellen. Nicht nur das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten (Stadtverwaltung und zwei Vereine für bildende Kunst), sondern auch die Festlegung auf Ausstellung der Werke der Kunstschaffenden belegt diese einseitige Handhabung.

Dadurch wurden die darstellende Kunst, Musik und Literatur (bis auf eine Ausnahme) vernachlässigt.

Wie unter Punkt 4 der aktuellen Richtlinien festgelegt, können Künstler „aus allen Bereichen der Kunst vorgeschlagen und ausgezeichnet“ werden.

Um dies auch zu bewerkstelligen, müssten die Richtlinien in folgenden Punkten umfassender definiert werden:
- Vorschlagsrecht muss auf alle Bereiche der Kunst ausgeweitet werden,
- die Darstellung der künstlerischen Leistung soll auf alle Kunstbereiche ausgeweitet werden (nicht nur Ausstellungen, sondern auch z. B. Theaterpräsentationen, Kompositionen, Lesungen etc.).

Ebenso wäre eine andere Zusammenstellung der Fachjury gewünscht, beispielsweise bei Kandidaten der darstellenden Kunst Juroren aus allen anderen Bereichen der Kunst.


Rosemarie Schwenkert
Bernd O. Friedrich
Margit Napf

Donnerstag, 3. Februar 2011

Bewerbung für die Dependance einer Technischen Universität (TU) in Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung ermittelt unverzüglich die aktuellen Zahlen der Studierenden an den Hochschul-/Fachhochschul- Standorten:
- Regensburg
- Passau
- Straubing
- Deggendorf
- Landshut
2. Die Verwaltung der Stadt Landshut prüft die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe (Runder Tisch Dependance TU) bestehend aus Fachpersonal der Verwaltung (Bildung, Liegenschaft, Baureferat ect.), Professoren der FH-Landshut und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Industrie/Gewerbe zur Vorbereitung und Durchführung einer professionellen Bewerbung für den TU-Standort Landshut.
3. Als möglicher Standort ist das Areal der alten JVA zu prüfen.

Begründung:
Das Oberzentrum Landshut, Sitz der Regierung von Niederbayern, mit seiner traditionellen Verbundenheit der historischen Gründung der LMU München ist vorrangig geeignet für einen möglichen TU-Standort.
Vergleichszahlen mit anderen Hochschul-, Fachhochschulstandorten sind als Argumentationshilfen zu erstellen.
Ein vorbereitetes, professionelles Konzept ist Bedingung für eine mögliche und erfolgreiche Bewerbung.
Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Fachhochschule, ortsansässige Persönlichkeiten der LMU München und der Industrie/Gewerbes können wichtige Mittler und Vermittler für eine erfolgreiche Bewerbung sein.
Eine Nutzung des Areals, im Besitz des Freistaates, bietet sich ggf. an.


gez.Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Montag, 31. Januar 2011

Asylbewerber – Zuweisung für die Stadt Landshut durch die Regierung von Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Regierung von Niederbayern Kontakt aufzunehmen, um gemäß DVAsyl § 7 die Anwendung des Verteilungsschlüssels für die Stadt Landshut (5,8 %) zu verlangen.


Begründung:
Die BFL-Stadträte/-innen nahmen am Mittwoch, 26.01.2011, an der Sitzung des Netzwerkes Integration im Landratsamt Landshut teil. Hierbei wurde bekannt, dass der Stadt Landshut zu diesem Zeitpunkt bereits 220 Asylbewerber zugewiesen wurden.

Gemäß DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel der Stadt Landshut 5,8 % vorgesehen, für den Landkreis 12,2 %. Dem Landkreis wurden bisher keine Asylanten zugewiesen. In der DV Asyl § 7 wird in einem Zusatz festgelegt, Zitat: „Die auf Grund der Verteilung nach § 6 innerhalb des Regierungsbezirks aufzunehmenden Personen werden auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden verteilt. Die Verteilung erfolgt durch die Regierung.“ In Satz 2 heißt es: „Der Verteilungsschlüssel nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“

Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug (Asylwohnheim Schönbrunner Straße) in die Übergangslösung Kasernenwachgebäude an der Kapazitätsgrenze (Stand: 80 Asylbewerber), einschließlich der Auslagerungen in Privatunterkünfte. Also waren zu diesem Zeitpunkt bereits die Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichend.
Es ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich nach dem neuesten Stand bereits 220 Asylbewerber (Steigerung um über 60 %) in Landshut. In der Plenarsitzung vom 17.12.2011 wurde unter Position 5 der Beschluss gefasst (Abstimmungsergebnis 30:4), die Regierung von Niederbayern aufzufordern, der Stadt Landshut nicht mehr Asylbewerber zu zuweisen, sondern auch andere Gebietskörperschaften anteilmäßig zu beteiligen.

Nach Vorgabe der DVAsyl § 7 ist es vorzusehen anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen, wenn die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte im Standort Landshut nicht mehr ausreicht. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits Asylbewerber in anderen, nicht gemeinschaftlichen Unterkünften der Stadt ausgelagert.




Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Dienstag, 25. Januar 2011

191 Asylbewerber in der Hauptstadt von Niederbayern

Stadtrat und Stadtverwaltung vor vollendete Tatsachen gesetzt?

Erstmalig besuchen Stadträte der Stadt Landshut das vorläufige „Flüchtlingswohnheim Wachgebäude“ der ehemaligen Schoch-Kaserne. Bei dieser Besichtigung erfahren die Stadträte der BFL-Fraktion, dass Landshut aufgrund der Zuweisung durch die Regierung von Niederbayern inzwischen 191 Asylbewerber aufnehmen musste. Anlass neben dem Informationsbesuch war unter anderem eine geplante Unterstützung der Sozialabteilung der „Bürger für Landshut e.V.“ für die Flüchtlinge des Wohnheimes. Beabsichtigt ist es den desolaten Zustand des Fahrradparks der Flüchtlinge zu verbessern. Dazu wird sporadisch eine Fachkraft gestellt, die die Flüchtlinge zur Eigeninitiative anleitet mit gespendeten Ersatzteilen die Fahrräder zu reparieren und den Gebrauch langfristig zu sichern.

Laut Mehrheitsbeschluss des Stadtrates wurden in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 der Regierung von Niederbayern zwei Standorte für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genannt. Zuerst die Nutzung des Wachgebäudes der ehemaligen Schoch-Kaserne mit 23:15 Stimmen. - Die BFL-Fraktion votierte dagegen, weil über eine Immobilie, die sich im Besitz der Bundesvermögensstelle befindet, der Stadtrat nicht entscheiden kann. – Zweitens, mit 21:17 Stimmen das sich im Besitz des Freistaates befindende Grundstück an der Maximilianstraße. Die Bedenkenträger beider Lösungsvorschläge haben sich bereits lautstark in den Medien gemeldet. In der gleichen Beschlussfassung wurde über den mündlichen Antrag der Kollegin Dr. Moratschek (Ergebnis 30:4) abgestimmt, die Regierung von Niederbayern aufzufordern Landshut nicht mehr Asylbewerber zuzuweisen, als dies der Verteilerschlüssel gemäß (DVAsyl) Asyldurchführungsverordnung vorsieht. Somit sind anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt diskutierte der Stadtrat über einen Bestand von ca. ca 80 bis 100 zugewiesenen Asylbewerbern.

Mit Befremden stellen die BFL-Stadträte/Innen fest, dass die Regierung von Niederbayern inzwischen, entgegen des Beschusses vom 17.12.2010 und laut Auskunft Sozialamt der Stadt und Pressestelle der Regierung, mit insgesamt 191 Asylbewerbern neue Tatsachen geschaffen hat. Laut DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel für die Stadt Landshut 5,8% und für den Landkreis 12,2% vorgesehen. Zuständig ist die Regierung von Niederbayern. Dem Landkreis sind derzeit keine Bewerber zugewiesen. Zitat DVAsyl: „Der Verteilungsschlüssel….. findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“ Nach Auffassung der Regierung von Niederbayern ist der Verteilungsschlüssel erst dann anzuwenden, wenn keine Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mehr zur Verfügung stehen. Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug in die Übergangslösung Kaserne an der Kapazitätsgrenze. Offensichtlich ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich 146 Asylanten/Flüchtlinge im Wachgebäude. 30 Bewerber sind in anderen Einrichtungen untergebracht. 15 traumatisierte Bewerber befinden sich ebenfalls in anderen Einrichtungen auf Stadtgebiet. Allein diese Tatsache sollte ausreichen die Stadt dringlichst zu entlasten und anderen Gebietskörperschaften Bewerber zuzuweisen.

Mit Befremden nimmt die BFL-Fraktion auch zur Kenntnis, dass die Regierung von Niederbayern eine zusätzliche Belastung für Kosten des Grundstückes (Maximilianstraße) beklagt. Die Finanzierungszusage des Sozialministeriums sei nur für den Neubau einer Unterkunft gegeben, während die Stadt das Grundstück kostenlos zu stellen hat. Zu bemerken ist, dass das vorgeschlagene Grundstück und auch weitere Grundstücke (ohne nahe Wohnbevölkerung) zwischen Finanzamt/Podewilsstraße und Versorgungsamt/Hauptfriedhof im Besitz des Freistaates sind.