Freitag, 12. September 2008

Dringlichkeitsantrag: B 15 - Mautpflicht

Beantragung, die B 15 zwischen Landshut und Rosenheim in die Mautpflicht für Lastkraftwagen zu nehmen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Landshut nimmt unverzüglich Verbindung auf mit den zuständigen Institutionen des Freistaates Bayern und mit den Gemeinden zwischen Landshut und Rosenheim:

Klärung mit dem Freistaat Bayern zur Erhebung der B 15 alt zwischen Landshut und Rosenheim in die Mautpflicht.
Klärung, ob weitere Möglichkeiten bestehen, die Veldener Straße vom Schwerlastverkehr zu befreien.
Verbindung aufnehmen mit den Gemeinden, die zwischen Landshut und Rosenheim unmittelbar von der B 15 Ortsdurchfahrt betroffen sind, um gemeinsam eine Mautpflicht der B 15 zu initiieren.

Begründung:
Nach dem schweren LKW-Unfall mit Todesopfern und Hausbeschädigungen in der Veldener Straße vom 11.09.2008 ist eine dringende Lösung zu finden, um zumindest den Schwerlastverkehr von der Veldener Straße zu verbannen.
Schon Jahre lang fordert die Wohnbevölkerung der Veldener Straße eine Lösung dieses Problems, ohne dass bis heute auch nur ansatzweise etwas geschehen ist.
Eine Erhebung zur Mautpflicht würde zunächst zur Lösung des gesamten Verkehrsproblems beitragen.

Wir verweisen auf unseren Antrag vom 05.09.2008.

Bernd O. Friedrich gez. Rosemarie Schwenkert gez. Robert Neuhauser

Freitag, 5. September 2008

Antrag: B 15

1. Verbindungsaufnahme mit den Gemeindeverwaltungen Kumhausen und Tiefenbach zur Klärung von Maßnahmen zum Bau einer Umgehungsstraße von der B 15 in Richtung B 11.
2. Überprüfung der Planungsgrundlagen für die „Äußere Westtangente Landshut“.


Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Landshut nimmt Verbindung auf mit den Gemeindeverwaltungen Kumhausen und Tiefenbach:

Klärung über den Stand der erforderlichen Maßnahmen zum Bau einer Umgehungsstraße (Hachelstuhl-Tiefenbach B11), um den Schwerlastverkehr weiträumig über die B 11 auf die A92 zu verlagern.
Klärung über die geplante Trassenführung.
Prüfung, ob die gem. Sitzungsniederschrift des Bausenat der Stadt Landshut Ziff. 3 Siedlungsstruktur und Verkehr, vom 29.02.2008 Vorbehalte der Stadt zur Zustimmung der Umgehungsstraße beseitigt sind.
Prüfung, ob der geplante Anschlusspunkt an die B 11 bei Tiefenbach nicht Sinnvollerweise mit der geplanten Westtangente zu koordinieren ist.

Begründung:

Die Verkehrsverhältnisse auf der Veldener Straße sind sowohl für die Wohnbevölkerung der Gemeinde Kumhausen und des Landshuter Ortsteils Achdorf unerträglich und gefährlich geworden. Lärm-, CO2- und Feinstaubimmissionen wirken sich in erheblichen Maße gesundheitsschädigend aus.
Die Entlastung, die durch den Bau der B 15 neu zu erwarten ist, wird sich vor den Jahren 2020 bis 2025 nicht realisieren lassen:
Die Begründung dafür ist die geplante Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes mit hoffentlich der Entscheidung, dass der südliche Weiterbau zwischen Essenbach und Geisenhausen in den „Vordringlichen Bedarf“ durch den Bundestag erhoben wird. Wegen der Bundestagswahl im Jahre 2009 ist mit dieser Überprüfungen und Entscheidung frühestens im Jahre 2010 zu rechnen. Weitere Gründe sind die voraussichtliche Fertigstellung des Bauabschnittes bis Essenbach, bei optimalsten Voraussetzungen, insbesondere Finanzierung und der zu erwartenden Schwächung der Konjunktur, etwa im den Jahren 2014/2015. Sollten bis dahin die Baugenehmigung und finanziellen Voraussetzungen für den Weiterbau über die Isar bis Geisenhausen gegeben sein, ist mit einer Fertigstellung vor 2020 nicht zu rechnen, bei wieder rum optimalen Voraussetzungen. Allein der mit 200 Mio. € veranschlagte Tunnelbau durch die Isarleiten, ist jetzt schon einer Kostenexplosion auf dem Rohstoffmarkt (Stahl – Beton) von über 50 % ausgesetzt. Selbst wenn im Jahr 2020 der Bauabschnitt bis Geisenhausen abgeschlossen werden könnte, endet der Verkehr mehr oder weniger im Niemandsland, so dass die bisherigen Wege über die B 15 alt, durch die Stadt Landshut, weiterhin benutzt werden müssten.

Die einzige Lösung für die Entlastung der prekären Landshuter Verkehrssituation, ist die dringende Schaffung von Umgehungsstraßen. Hierzu bietet sich das Vorhaben der Gemeinde Kumhausen, dass schon in seinem Ursprung in das Jahr 1986 zurück geht, besonders an.
Eine Umgehungsstraße zwischen Hachelstuhl und Tiefenbach, ohne den weiteren Anschluss an die äußere Westtangente Landshut, bedeutet für die Stadt Landshut nur eine teilweise Entlastung. Sie bietet nur dann eine effektive Entlastung, besonders des Schwerlastverkehrs, wenn der Verkehr über die äußere Westtangente an die A 92 Landshut West zu- und abgeführt werden könnte.


Bernd O. Friedrich gez. Rosemarie Schwenkert gez. Robert Neuhauser