Samstag, 5. September 2009

Verkehrskonferenz zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung führt, zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut, eine regionale Verkehrskonferenz unter Beteiligung der angrenzenden Gemeinden und des Staatlichen Bauamtes Landshut (Straßenbauamt) durch.
Dem als Anlage beigefügten Arbeitspapier sind, als Anhalt, Vorgehensweise und Durchführung für die Verkehrskonferenz und die daraus folgende Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes zu entnehmen.

Grobgliederung
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern. Maßnahmenkatalog.

Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut. Konflikte und Lösungen.
Erstellen eines gemeinsames, überregionales Konzeptes.

Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzungsphase nur Stadt)
Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Landshut. Leitung Oberbürgermeister, Beteiligung der Stadtverwaltung, Staatliches Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates.
ggf. Vorschlag für Auftrag an einen Verkehrsexperten

Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" mit OB, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter Staatliches Straßenbauamte. Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.

Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.

Begründung:
Für die wachsenden Verkehrsprobleme der Stadt Landshut wurde bisher kein geschlossenes Gesamtverkehrskonzept entwickelt.
Zunehmende Probleme im Zusammenhang mit geplanten Ortsumgehungen und der B15 neu (Ende des Ausbaues in Essenbach/A92) sowie die Betroffenheit einiger Gemeinden, die unmittelbar an die Stadtgrenze der Stadt Landshut angrenzen, erfordern die Teilnahme der umliegenden Gemeinden und des Staatlichen Straßenbauamtes. Bereits erfolgte Kontaktgespräche mit umliegenden Gemeinden und Bürgern zeigen dringenden Handlungsbedarf auf.
Am Beispiel der Konzeption eventuell geplanter Westtangenten, der damit verbundenen Notwendigkeit einer Südumgehung (B15) durch den Landkreis und der Ablehnung des Landkreises diese Südumgehung mitzutragen, zeigt sich wie dringlich die Einbeziehung der angrenzenden Gemeinden ist. Die derzeitige Verkehrssituation ist auch ein gemeinsames Problem und muss im Einklang zu einer Lösung geführt werden.
Die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch Immissionen (Verkehrslärm, Feinstaub, CO²) erfordert dringliche Maßnahmen. Die folgenschweren zu erwartenden Mindereinnahmen der Kommunen durch die Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen in den kommenden Jahren erfordern zeitnahes Handeln.
Hierzu ist die vorgeschlagene Verkehrskonferenz ein erstes Signal an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, dass von Seiten der Verwaltung und Kommunalpolitiker endlich wesentlich Schritte eingeleitet werden.


Bernd O. Friedrich
gez. Margit Napf
gez. Rosemarie Schwenkert


Anlage

Vorschlag und Arbeitsgrundlage zur Durchführung einer Verkehrskonferenz auf regionaler Ebene und weitere Maßnahmen für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes der Stadt Landshut

Grobgliederung und Vorgehensweise:
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern, periphere Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Konfliktpotential zur Kenntnis zu nehmen und einen Arbeits-/Konfliktkatalog für weitere Maßnahmen zu erstellen.
Ziel ist es diese Ergebnisse den Arbeitsgruppen (Phase 2 und 3) zur weiteren Bearbeitung zuzuführen, um aus den erarbeitenden Grundlagen ggf. ein Gutachten/Gesamtkonzept durch einen fachkompetenten, professionellen Verkehrsplaner erstellen zu lassen.
Teilnehmende Gemeinden:
Ergolding
Altdorf
Bruckberg
Eching
Tiefenbach
Kumhausen
Adlkofen
Niederaichbach
Essenbach

Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut.
Bearbeiten des Arbeits- und Konfliktkatalogs zu wesentlichen Erkenntnissen.
Erarbeiten eines zusammenfassenden, gemeinsamen, überregionalen Konzeptes zur Vorbereitung eines überregionalen Verkehrskonzeptes, unter Berücksichtung der räumlichen Bedingungen der Gemeinden. Eventuell zur Grundlage eines Auftrages an einen professionellen Verkehrsexperten.
Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzung, nur Stadt)
Erarbeiten eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut unter Leitung de Oberbürgermeisters, der Beteiligung der Stadtverwaltung, des Staatlichen Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates. ( ggf. zur Vorlage eines Arbeitspapiers für die Erstellung eines professionellen Verkehrskonzeptes / Gutachten)
Anträge (Gesamtgutachten? Räumliche Entwicklung der Stadt?)

Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" unter Leitung des OB`s und Teilnahme der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und des Vertreters des Staatlichen Straßenbauamtes zur Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.
Teilung und Übernahme von Maßnahmen durch Gemeinden (Landkreis) bzw. Stadt Landshut
Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes durch den Verkehrssenat an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.

Ergänzende Bemerkungen:
In der Phase 1 werden die jeweiligen Probleme der Stadt und der betroffenen Gemeinden erörtert und zusammengefasst. Dieser „Runde Tisch" dient besonders der Vertrauensbildung. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Bürgermeistern mit der Bedeutung der Aufgaben eines Oberzentrums vertraut gemacht werden. Dabei können Konflikte und Gemeinsamkeiten erarbeitet und in einem Aufgabenkatalog für die nachfolgende Arbeitsphase zusammengefasst werden.
In der Phase 2 treten die Fachleute der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltungen und des Staatliche Straßenbauamtes zusammen, um anhand des Arbeits- / Konfliktkataloges Lösungsvorschläge zur Lösung der gemeinsamen Probleme zu erarbeiten.
In der Phase 3 werden durch die Stadtverwaltung unter Beteiligung des Verkehrssenates und Staatlichen Straßenbauamtes Beiträge zur Lösung der stadtinternen Verkehrsprobleme erarbeitet. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sind hierbei zu berücksichtigen.
In der Phase 4 treten nochmals die Teilnehmer des „Runden Tisches" (aus Phase 1) zusammen um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitssitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Danach trennt man sich zur jeweiligen eigenständigen Umsetzung der Lösungsvorschläge. Bei gemeinsamen Projekten ist die weitere Zusammenarbeit angezeigt.
Hierbei können Entscheidungen fallen, ob und inwieweit das Einschalten eines professionellen Verkehrsplaners für die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes notwendig ist.
In der Phase 5 werden die notwendigen Beschlüsse durch den Stadtrat zur Realisierung der Lösungsvorschläge gefasst.


gez.
Bernd O. Friedrich
gez.
Georg Baumann