Freitag, 25. Februar 2011

Änderung der Richtlinien für den Kulturförderpreis

Der Stadtrat möge beschließen, das die Kriterien für die Vergabe des Kulturförderpreises auf alle Formen der Kunst (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Musik) erweitert werden, wie in Punkt 4 der gültigen Richtlinien ohnehin festgelegt.

Begründung:

Aus den aktuell gültigen Richtlinien lässt sich eine eindeutige Bevorzugung der bildenden Kunst feststellen. Nicht nur das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten (Stadtverwaltung und zwei Vereine für bildende Kunst), sondern auch die Festlegung auf Ausstellung der Werke der Kunstschaffenden belegt diese einseitige Handhabung.

Dadurch wurden die darstellende Kunst, Musik und Literatur (bis auf eine Ausnahme) vernachlässigt.

Wie unter Punkt 4 der aktuellen Richtlinien festgelegt, können Künstler „aus allen Bereichen der Kunst vorgeschlagen und ausgezeichnet“ werden.

Um dies auch zu bewerkstelligen, müssten die Richtlinien in folgenden Punkten umfassender definiert werden:
- Vorschlagsrecht muss auf alle Bereiche der Kunst ausgeweitet werden,
- die Darstellung der künstlerischen Leistung soll auf alle Kunstbereiche ausgeweitet werden (nicht nur Ausstellungen, sondern auch z. B. Theaterpräsentationen, Kompositionen, Lesungen etc.).

Ebenso wäre eine andere Zusammenstellung der Fachjury gewünscht, beispielsweise bei Kandidaten der darstellenden Kunst Juroren aus allen anderen Bereichen der Kunst.


Rosemarie Schwenkert
Bernd O. Friedrich
Margit Napf

Donnerstag, 3. Februar 2011

Bewerbung für die Dependance einer Technischen Universität (TU) in Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung ermittelt unverzüglich die aktuellen Zahlen der Studierenden an den Hochschul-/Fachhochschul- Standorten:
- Regensburg
- Passau
- Straubing
- Deggendorf
- Landshut
2. Die Verwaltung der Stadt Landshut prüft die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe (Runder Tisch Dependance TU) bestehend aus Fachpersonal der Verwaltung (Bildung, Liegenschaft, Baureferat ect.), Professoren der FH-Landshut und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Industrie/Gewerbe zur Vorbereitung und Durchführung einer professionellen Bewerbung für den TU-Standort Landshut.
3. Als möglicher Standort ist das Areal der alten JVA zu prüfen.

Begründung:
Das Oberzentrum Landshut, Sitz der Regierung von Niederbayern, mit seiner traditionellen Verbundenheit der historischen Gründung der LMU München ist vorrangig geeignet für einen möglichen TU-Standort.
Vergleichszahlen mit anderen Hochschul-, Fachhochschulstandorten sind als Argumentationshilfen zu erstellen.
Ein vorbereitetes, professionelles Konzept ist Bedingung für eine mögliche und erfolgreiche Bewerbung.
Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Fachhochschule, ortsansässige Persönlichkeiten der LMU München und der Industrie/Gewerbes können wichtige Mittler und Vermittler für eine erfolgreiche Bewerbung sein.
Eine Nutzung des Areals, im Besitz des Freistaates, bietet sich ggf. an.


gez.Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Montag, 31. Januar 2011

Asylbewerber – Zuweisung für die Stadt Landshut durch die Regierung von Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Regierung von Niederbayern Kontakt aufzunehmen, um gemäß DVAsyl § 7 die Anwendung des Verteilungsschlüssels für die Stadt Landshut (5,8 %) zu verlangen.


Begründung:
Die BFL-Stadträte/-innen nahmen am Mittwoch, 26.01.2011, an der Sitzung des Netzwerkes Integration im Landratsamt Landshut teil. Hierbei wurde bekannt, dass der Stadt Landshut zu diesem Zeitpunkt bereits 220 Asylbewerber zugewiesen wurden.

Gemäß DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel der Stadt Landshut 5,8 % vorgesehen, für den Landkreis 12,2 %. Dem Landkreis wurden bisher keine Asylanten zugewiesen. In der DV Asyl § 7 wird in einem Zusatz festgelegt, Zitat: „Die auf Grund der Verteilung nach § 6 innerhalb des Regierungsbezirks aufzunehmenden Personen werden auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden verteilt. Die Verteilung erfolgt durch die Regierung.“ In Satz 2 heißt es: „Der Verteilungsschlüssel nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“

Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug (Asylwohnheim Schönbrunner Straße) in die Übergangslösung Kasernenwachgebäude an der Kapazitätsgrenze (Stand: 80 Asylbewerber), einschließlich der Auslagerungen in Privatunterkünfte. Also waren zu diesem Zeitpunkt bereits die Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichend.
Es ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich nach dem neuesten Stand bereits 220 Asylbewerber (Steigerung um über 60 %) in Landshut. In der Plenarsitzung vom 17.12.2011 wurde unter Position 5 der Beschluss gefasst (Abstimmungsergebnis 30:4), die Regierung von Niederbayern aufzufordern, der Stadt Landshut nicht mehr Asylbewerber zu zuweisen, sondern auch andere Gebietskörperschaften anteilmäßig zu beteiligen.

Nach Vorgabe der DVAsyl § 7 ist es vorzusehen anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen, wenn die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte im Standort Landshut nicht mehr ausreicht. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits Asylbewerber in anderen, nicht gemeinschaftlichen Unterkünften der Stadt ausgelagert.




Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Dienstag, 25. Januar 2011

191 Asylbewerber in der Hauptstadt von Niederbayern

Stadtrat und Stadtverwaltung vor vollendete Tatsachen gesetzt?

Erstmalig besuchen Stadträte der Stadt Landshut das vorläufige „Flüchtlingswohnheim Wachgebäude“ der ehemaligen Schoch-Kaserne. Bei dieser Besichtigung erfahren die Stadträte der BFL-Fraktion, dass Landshut aufgrund der Zuweisung durch die Regierung von Niederbayern inzwischen 191 Asylbewerber aufnehmen musste. Anlass neben dem Informationsbesuch war unter anderem eine geplante Unterstützung der Sozialabteilung der „Bürger für Landshut e.V.“ für die Flüchtlinge des Wohnheimes. Beabsichtigt ist es den desolaten Zustand des Fahrradparks der Flüchtlinge zu verbessern. Dazu wird sporadisch eine Fachkraft gestellt, die die Flüchtlinge zur Eigeninitiative anleitet mit gespendeten Ersatzteilen die Fahrräder zu reparieren und den Gebrauch langfristig zu sichern.

Laut Mehrheitsbeschluss des Stadtrates wurden in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 der Regierung von Niederbayern zwei Standorte für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genannt. Zuerst die Nutzung des Wachgebäudes der ehemaligen Schoch-Kaserne mit 23:15 Stimmen. - Die BFL-Fraktion votierte dagegen, weil über eine Immobilie, die sich im Besitz der Bundesvermögensstelle befindet, der Stadtrat nicht entscheiden kann. – Zweitens, mit 21:17 Stimmen das sich im Besitz des Freistaates befindende Grundstück an der Maximilianstraße. Die Bedenkenträger beider Lösungsvorschläge haben sich bereits lautstark in den Medien gemeldet. In der gleichen Beschlussfassung wurde über den mündlichen Antrag der Kollegin Dr. Moratschek (Ergebnis 30:4) abgestimmt, die Regierung von Niederbayern aufzufordern Landshut nicht mehr Asylbewerber zuzuweisen, als dies der Verteilerschlüssel gemäß (DVAsyl) Asyldurchführungsverordnung vorsieht. Somit sind anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt diskutierte der Stadtrat über einen Bestand von ca. ca 80 bis 100 zugewiesenen Asylbewerbern.

Mit Befremden stellen die BFL-Stadträte/Innen fest, dass die Regierung von Niederbayern inzwischen, entgegen des Beschusses vom 17.12.2010 und laut Auskunft Sozialamt der Stadt und Pressestelle der Regierung, mit insgesamt 191 Asylbewerbern neue Tatsachen geschaffen hat. Laut DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel für die Stadt Landshut 5,8% und für den Landkreis 12,2% vorgesehen. Zuständig ist die Regierung von Niederbayern. Dem Landkreis sind derzeit keine Bewerber zugewiesen. Zitat DVAsyl: „Der Verteilungsschlüssel….. findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“ Nach Auffassung der Regierung von Niederbayern ist der Verteilungsschlüssel erst dann anzuwenden, wenn keine Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mehr zur Verfügung stehen. Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug in die Übergangslösung Kaserne an der Kapazitätsgrenze. Offensichtlich ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich 146 Asylanten/Flüchtlinge im Wachgebäude. 30 Bewerber sind in anderen Einrichtungen untergebracht. 15 traumatisierte Bewerber befinden sich ebenfalls in anderen Einrichtungen auf Stadtgebiet. Allein diese Tatsache sollte ausreichen die Stadt dringlichst zu entlasten und anderen Gebietskörperschaften Bewerber zuzuweisen.

Mit Befremden nimmt die BFL-Fraktion auch zur Kenntnis, dass die Regierung von Niederbayern eine zusätzliche Belastung für Kosten des Grundstückes (Maximilianstraße) beklagt. Die Finanzierungszusage des Sozialministeriums sei nur für den Neubau einer Unterkunft gegeben, während die Stadt das Grundstück kostenlos zu stellen hat. Zu bemerken ist, dass das vorgeschlagene Grundstück und auch weitere Grundstücke (ohne nahe Wohnbevölkerung) zwischen Finanzamt/Podewilsstraße und Versorgungsamt/Hauptfriedhof im Besitz des Freistaates sind.

Freitag, 29. Oktober 2010

Klausurtagung der Fraktion Bürger für Landshut in Berlin vom 04.10. - 06.10.2010

In offenen Gesprächen wurde die zurückliegende Arbeit der Stadtratsfraktion Bürger für Landshut e. V. von den einzelnen Stadträten bewertet.

Die Grundsätze der reibungslosen Zusammenarbeit eines koodinativen Informationsaustausches für die einzelnen Ausschuss- und Senatssitzungen wurden dabei erörtert.

Auf der Basis der bisherigen guten Zusammenarbeit in der Fraktion wird eine noch bessere beiderseitige Kommunikation mit der Vereinsführung und den Mitgliedern des Vereins angestrebt.

Landshuter Wochenblatt vom 27.10.2010




Landshuter Rundschau vom 27.10.2010


Bürger für Landshut: Wehrdienst-Reform gefährdet 222 Landshuter Zivildienststellen

In Landshut werden derzeit in 35 Zivildienststellen (ZDS) 123 junge Männer beschäftigt, die statt Wehrdienst einen 6-monatigen Zivildienst ableisten. Insgesamt sind 222 Zivildienstplätze (ZDP) in Landshut vorhanden. Durch vergangene gesetzliche Maßnahmen,
wie die Verkürzung der Wehrpflicht und damit automatisch
verbundener Verkürzung der Zivildienstzeit, sind bereits jetzt nahezu 100 Plätze nicht besetzt. Zahlen, die von der Fraktion der "Bürger für Landshut" beim zuständigen Regionalbetreuer für die Regionen München, Landshut und Erding, Günter Mäbert, ermittelt wurden. Durch das am 1.12.2010 in Kraft tretende Wehrrechtsänderungsgesetz (Aussetzung der Wehrpflicht und damit Aussetzung der Zivildienstpflicht) erfolgt schon mit Beginn des Jahres 2011 eine weitere Reduzierung und ab April 2011 nochmals eine erhebliche Reduzierung der Zivildienstleistenden in Landshut.
Besonders betroffen sind davon viele gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Stadt und Landkreis. Beispielsweise werden im Landshuter Klinikum zur Zeit 38 Zivildienstleistende (ZDL), im Lakumed 16 ZDL, beim BRK-Kreisverband von 35 (ZDP) 19 ZDL, bei Einrichtungen der Caritas 30 ZDL und bei der Landshuter Jugendherberge 7 ZDL beschäftigt. Die Fragestellung bei allen Zivildienststellen ist: Wie kann das Wegbrechen der Zivildienstleistenden in Landshut kompensiert werden? Versuche von einigen Zivildienststellen, die Ausschreibung von Zivildienstplätzen zu intensivieren, schlugen bisher fehl.
Würde man die z.Zt. 123 Landshuter Zivildienstleistenden durch reguläre Arbeitskräfte ersetzen, so müssten die betroffenen Zivildienststellen zusammen 5 Millionen €uro aufbringen. Auf Bundesebene wären das, bei derzeit über 90.000 ZDL, Beträge in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite stehen, bei Ersatz durch neue Arbeitsplätze erhebliche Mehrkosten wie Erhöhung der Krankheitskosten bzw. Sozialkosten zur Debatte.
Anlässlich einer Klausurtagung der BFL-Fraktion in Berlin wurden Gespräche mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, dem stellvertretenden Wehrbeauftragten Ministerialdirigent Karl-Dietrich Haase und Mitgliedern des Bundestages geführt. Dabei wurden geplante Lösungen diskutiert, wie zum Beispiel der freiwillige zusätzliche Zivildienst, eine Verlängerung des jetzigen Dienstes um bis zu 6 Monate. Diese Kompensation über den April 2011 hinaus ist jedoch erheblich in Frage gestellt. Als weitere Lösung sollen die bisher 90.000 ZDP durch 30.000 freiwillige Stellen ersetzt werden. Auch diese Lösung wird von Insidern als wenig erfolgreich eingeschätzt, denn, wer wird schon freiwillig diesen, nicht gerade lukrativen Dienst, leisten. In der Diskussion stand auch die Einführung eines sogenannten „Sozialen Pflichtjahres“ für alle jungen männlichen und weiblichen Bundesbürger. Von Teilnehmern der Diskussionsrunde grundsätzlich begrüßt , weil für die soziale Kompetenz von jungen Menschen ein wichtiger erzieherischer Effekt am Dienst für die Gesellschaft zur Wirkung käme. Jedoch von politischer Seite kaum durchsetzbar, weil dazu eine Gesetzesänderung des Artikel 12a (Wehrpflichtdienst nur für Männer) des Grundgesetzes mit 2/3 Mehrheit notwendig ist. Zu dieser unpopulären Maßnahme wird wohl kaum ein Bundestagsabgeordneter zustimmen.
Ein Ausweichen auf das „Freiwillige Soziale Jahr“ FSJ wäre eine weitere Kompensationsmöglichkeit. Jedoch erfordert diese Lösung, nach Auskunft des stellvertretenden Leiters des BRK-Kreisverbandes Landshut, H. Volkmer, die Abschaffung des Zeitfensters (Einstellung nur für die Monate Juli, August, September). So dass zur besseren Planung Einstellungen jeweils zum Quartal vorgenommen werden könnten. Nachteil beim FSJ ist die Möglichkeit der Dienstleistenden zu jeder Zeit kündigen zu können, wenn beispielsweise ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Ein rechtzeitiges Reagieren auf die bevorstehenden gravierenden Einschnitte, mit Unterstützung der Politik, ist dringend erforderlich.
Bildtext: Die Stadträte der" Bürger für Landshut", darunter Fraktionschef Bernd Friedrich, Margit Napf und Rosmarie Schwenkert, im Gespräch mit Wehrbeauftragten, dem Bundesamt für Zivildienst, dem Bundeswehrverband und Mitgliedern des Bundestages.