Mittwoch, 22. April 2009

Pressemitteilung zur Plenarsitzung am 24.04.2009 – Fraktion Bürger für Landshut e. V.

Zum Konjunkturprogramm II
Die Bürger für Landshut e. V. sind nach wie vor der Meinung, dass die Fördermittel im Bereich Altlastensanierung für die Stadt Landshut willkommen sind. Der zu leistende Eigenanteil durch die Stadt im Förderfall sollte jedoch nicht durch eine Neuverschuldung bereit gestellt werden, sondern durch Überarbeitung des bereits genehmigen Haushalts 2009 und ggf. durch Zurückstellung von Vorhaben „die nicht unter den Fingernägeln brennen“. Dies wird besonders begründet durch die neuesten Zahlen aus dem INSM-Ranking, aus dem hervor geht, dass die Pro-Kopf-Verschuldung Landshut von 3.391 € pro Einwohner mehr als doppelt so hoch ist wie der bundesweite Schnitt von 1.456 € (die LZ berichtete darüber). Bayernweit hat damit Landshut die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Wir unterstützen die Maßnahme und die Aussage des Oberbürgermeisters mit dem Ziel 2009 keine neuen Schulden zu machen.
Eine weitere Neuverschuldung ist unverantwortlich vor dem Hintergrund, das unsere Gesellschaft schon heute die Zukunft der nachfolgenden Generationen verbraucht hat.

Mittelgewährung an die Klinikum Landshut gGmbH
Das Beihilfekontrollverfahren der EU-Kommission gegen die Stadt Landshut ist ein typisches Hineinwirken europäischen Rechts in kommunale Aufgaben. So ist es nicht einzusehen, dass die Stadt Landshut als Gesellschafter der Klinikum gGmbH, dem u. a. durch die verwirrende Gesundheitsreform defizitären Unternehmen, nicht mit einer finanziellen Unterstützung unter die Arme greifen darf. Es ist ein notwendiger Schritt um die Gesundheitsvorsorge für eine Region mit nahezu 300.000 Menschen in Landshut und Umkreis sicher zu stellen. Sollte durch einen europäischen Eingriff tatsächlich diese Stadt gezwungen werden, das Klinikum zu privatisieren, in dem es verkauft werden soll? Das kann weder im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einer Kommune, noch im Interesse der betroffenen Bürger sein. Es ist zu hoffen, dass eine Umwandlung in ein Gesellschafterdarlehen zu bestimmten Konditionen den Schritt der finanziellen Unterstützung ermöglicht.

Vollzug der Straßenverkehrsordnung Hagrainer-/Eichendorffstraße
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung von Niederbayern Beschlüsse des Bau- und Verkehrssenates der Stadt Landshut in Sachen Tempo-30-Zone Hagrainer-/Eichendorffstraße aufhebt und die Stadt zwingt, binnen kürzester Frist, den Beschluss zu vollziehen. Auch trotz erheblicher Gegenargumente im Schriftverkehr der Stadtverwaltung mit der Regierung von Niederbayern, wurde dieser Beschluss gefasst. Damit soll wieder Tempo 50 auf den besagten Straßenzügen eingeführt werden. Die Stadt wird von der Regierung von Niederbayern auf den Klageweg verwiesen. Aus unserer Sicht ist es für die betroffenen Anwohner eine bürgerunfreundliche Maßnahme. Nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass sich die Regierung von Niederbayern acht Einspruch erhebenden Bürgern, die selbstverständlich in Straßenzügen wohnen, die nicht unmittelbar betroffen sind und selbstverständlich seit Jahren fernab den Genuss der verkehrsberuhigten 30iger-Zone in Anspruch nehmen, anschließen.