Freitag, 25. Februar 2011

Änderung der Richtlinien für den Kulturförderpreis

Der Stadtrat möge beschließen, das die Kriterien für die Vergabe des Kulturförderpreises auf alle Formen der Kunst (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Musik) erweitert werden, wie in Punkt 4 der gültigen Richtlinien ohnehin festgelegt.

Begründung:

Aus den aktuell gültigen Richtlinien lässt sich eine eindeutige Bevorzugung der bildenden Kunst feststellen. Nicht nur das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten (Stadtverwaltung und zwei Vereine für bildende Kunst), sondern auch die Festlegung auf Ausstellung der Werke der Kunstschaffenden belegt diese einseitige Handhabung.

Dadurch wurden die darstellende Kunst, Musik und Literatur (bis auf eine Ausnahme) vernachlässigt.

Wie unter Punkt 4 der aktuellen Richtlinien festgelegt, können Künstler „aus allen Bereichen der Kunst vorgeschlagen und ausgezeichnet“ werden.

Um dies auch zu bewerkstelligen, müssten die Richtlinien in folgenden Punkten umfassender definiert werden:
- Vorschlagsrecht muss auf alle Bereiche der Kunst ausgeweitet werden,
- die Darstellung der künstlerischen Leistung soll auf alle Kunstbereiche ausgeweitet werden (nicht nur Ausstellungen, sondern auch z. B. Theaterpräsentationen, Kompositionen, Lesungen etc.).

Ebenso wäre eine andere Zusammenstellung der Fachjury gewünscht, beispielsweise bei Kandidaten der darstellenden Kunst Juroren aus allen anderen Bereichen der Kunst.


Rosemarie Schwenkert
Bernd O. Friedrich
Margit Napf

Donnerstag, 3. Februar 2011

Bewerbung für die Dependance einer Technischen Universität (TU) in Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung ermittelt unverzüglich die aktuellen Zahlen der Studierenden an den Hochschul-/Fachhochschul- Standorten:
- Regensburg
- Passau
- Straubing
- Deggendorf
- Landshut
2. Die Verwaltung der Stadt Landshut prüft die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe (Runder Tisch Dependance TU) bestehend aus Fachpersonal der Verwaltung (Bildung, Liegenschaft, Baureferat ect.), Professoren der FH-Landshut und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Industrie/Gewerbe zur Vorbereitung und Durchführung einer professionellen Bewerbung für den TU-Standort Landshut.
3. Als möglicher Standort ist das Areal der alten JVA zu prüfen.

Begründung:
Das Oberzentrum Landshut, Sitz der Regierung von Niederbayern, mit seiner traditionellen Verbundenheit der historischen Gründung der LMU München ist vorrangig geeignet für einen möglichen TU-Standort.
Vergleichszahlen mit anderen Hochschul-, Fachhochschulstandorten sind als Argumentationshilfen zu erstellen.
Ein vorbereitetes, professionelles Konzept ist Bedingung für eine mögliche und erfolgreiche Bewerbung.
Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Fachhochschule, ortsansässige Persönlichkeiten der LMU München und der Industrie/Gewerbes können wichtige Mittler und Vermittler für eine erfolgreiche Bewerbung sein.
Eine Nutzung des Areals, im Besitz des Freistaates, bietet sich ggf. an.


gez.Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf