In Landshut werden derzeit in 35 Zivildienststellen ZDS ( 222 Zivildienstplätze ZDP vorhanden) 123 junge Männer beschäftigt, die statt Wehrdienst einen 6-monatigen Zivildienst ableisten. Durch vergangene gesetzliche Maßnahmen, wie die Verkürzung der Wehrpflicht und damit automatisch verbundener Verkürzung der Zivildienstzeit, sind bereits jetzt nahezu 100 Plätze nicht besetzt. Zahlen, die in einem Fraktionsgespräch mit dem zuständigen Regionalbetreuer für die Regionen München Landshut und Erding, Günter Mäbert ermittelt wurden. Durch das am 01.12.2010 in Kraft tretende Wehrrechtsänderungsgesetz (Aussetzung der Wehrpflicht und damit Aussetzung der Zivildienstpflicht) erfolgt schon mit dem Jahresbeginn 2011 eine weitere Reduzierung und ab April 2011 nochmals eine erhebliche Reduzierung der Zivildienstleistenden in Landshut.
Besonders betroffen sind davon viele gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Stadt und Landkreis. Beispielsweise werden im Landshuter Klinikum zur Zeit 38 Zivildienstleistende (ZDL), Lakumed 16 ZDL, beim BRK-Kreisverband von 35 (ZDP) 19 ZDL, bei Einrichtungen der Caritas 30 ZDL und bei der Landshuter Jugendherberge 7 ZDL beschäftigt. Die Fragestellung bei allen Zivildienststellen ist: Wie kann das Wegbrechen der Zivildienstleistenden in Landshut kompensiert werden? Versuche von einigen Zivildienststellen die Ausschreibung von Zivildienstplätzen zu intensivieren schlugen bisher fehl.
Würde man die z.Zt. 123 Landshuter Zivildienstleistenden durch reguläre Arbeitskräfte ersetzen, so müssten die betroffenen Zivildienststellen zusammen 5 Millionen € aufbringen. Auf Bundesebene wären das, bei derzeit über 90.000 ZDL, Beträge in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite stehen, bei Ersatz durch neue Arbeitsplätze erhebliche Mehrkosten wie Erhöhung der Krankheitskosten bzw. Sozialkosten zur Debatte.
Anlässlich einer Klausurtagung der BFL-Fraktion in Berlin wurden Gespräche mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, dem stellvertretenden Wehrbeauftragten Ministerialdirigent Karl-Dietrich Haase und Mitgliedern des Bundestages geführt. Dabei wurden geplante Lösungen diskutiert, wie zum Beispiel der freiwillige zusätzliche Zivildienst, eine Verlängerung des jetzigen Dienstes um bis zu 6 Monate. Diese Kompensation über den April 2011 hinaus ist jedoch erheblich in Frage gestellt. Als weitere Lösung sollen die bisher 90.000 ZDP durch 30.000 freiwillige Stellen ersetzt werden. Auch diese Lösung wird von Insidern als wenig erfolgreich eingeschätzt; wer wird schon freiwillig diesen, nicht gerade lukrativen Dienst, leisten. In der Diskussion stand auch die Einführung eines sogenannten „Sozialen Pflichtjahres“ für alle jungen männlichen und weiblichen Bundesbürger. Von Teilnehmern der Diskussionsrunde grundsätzlich begrüßt , weil für die soziale Kompetenz von jungen Menschen ein wichtiger erzieherischer Effekt am Dienst für die Gesellschaft zur Wirkung käme. Jedoch von politischer Seite kaum durchsetzbar, weil dazu eine Gesetzesänderung des Artikel 12a (Wehrpflichtdienst nur für Männer) des Grundgesetzes mit 2/3 Mehrheit notwendig ist. Zu dieser unpopulären Maßnahme wird wohl kaum ein Bundestagsabgeordneter zustimmen.
Ein Ausweichen auf das „Freiwillige Soziale Jahr“ FSJ wäre eine weitere Kompensationsmöglichkeit. Jedoch erfordert diese Lösung, nach Auskunft des stellvertretenden Leiters des BRK-Kreisverbandes Landshut, H. Volkmer, die Abschaffung des Zeitfensters (Einstellung nur für die Monate Juli, August, September). So dass zur besseren Planung Einstellungen jeweils zum Quartal vorgenommen werden könnten. Nachteil beim FSJ ist die Möglichkeit der Dienstleistenden zu jeder Zeit kündigen zu können, wenn beispielsweise ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Ein rechtzeitiges Reagieren auf die bevorstehenden gravierenden Einschnitte, mit Unterstützung der Politik, ist dringend erforderlich.
Besonders betroffen sind davon viele gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Stadt und Landkreis. Beispielsweise werden im Landshuter Klinikum zur Zeit 38 Zivildienstleistende (ZDL), Lakumed 16 ZDL, beim BRK-Kreisverband von 35 (ZDP) 19 ZDL, bei Einrichtungen der Caritas 30 ZDL und bei der Landshuter Jugendherberge 7 ZDL beschäftigt. Die Fragestellung bei allen Zivildienststellen ist: Wie kann das Wegbrechen der Zivildienstleistenden in Landshut kompensiert werden? Versuche von einigen Zivildienststellen die Ausschreibung von Zivildienstplätzen zu intensivieren schlugen bisher fehl.
Würde man die z.Zt. 123 Landshuter Zivildienstleistenden durch reguläre Arbeitskräfte ersetzen, so müssten die betroffenen Zivildienststellen zusammen 5 Millionen € aufbringen. Auf Bundesebene wären das, bei derzeit über 90.000 ZDL, Beträge in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite stehen, bei Ersatz durch neue Arbeitsplätze erhebliche Mehrkosten wie Erhöhung der Krankheitskosten bzw. Sozialkosten zur Debatte.
Anlässlich einer Klausurtagung der BFL-Fraktion in Berlin wurden Gespräche mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, dem stellvertretenden Wehrbeauftragten Ministerialdirigent Karl-Dietrich Haase und Mitgliedern des Bundestages geführt. Dabei wurden geplante Lösungen diskutiert, wie zum Beispiel der freiwillige zusätzliche Zivildienst, eine Verlängerung des jetzigen Dienstes um bis zu 6 Monate. Diese Kompensation über den April 2011 hinaus ist jedoch erheblich in Frage gestellt. Als weitere Lösung sollen die bisher 90.000 ZDP durch 30.000 freiwillige Stellen ersetzt werden. Auch diese Lösung wird von Insidern als wenig erfolgreich eingeschätzt; wer wird schon freiwillig diesen, nicht gerade lukrativen Dienst, leisten. In der Diskussion stand auch die Einführung eines sogenannten „Sozialen Pflichtjahres“ für alle jungen männlichen und weiblichen Bundesbürger. Von Teilnehmern der Diskussionsrunde grundsätzlich begrüßt , weil für die soziale Kompetenz von jungen Menschen ein wichtiger erzieherischer Effekt am Dienst für die Gesellschaft zur Wirkung käme. Jedoch von politischer Seite kaum durchsetzbar, weil dazu eine Gesetzesänderung des Artikel 12a (Wehrpflichtdienst nur für Männer) des Grundgesetzes mit 2/3 Mehrheit notwendig ist. Zu dieser unpopulären Maßnahme wird wohl kaum ein Bundestagsabgeordneter zustimmen.
Ein Ausweichen auf das „Freiwillige Soziale Jahr“ FSJ wäre eine weitere Kompensationsmöglichkeit. Jedoch erfordert diese Lösung, nach Auskunft des stellvertretenden Leiters des BRK-Kreisverbandes Landshut, H. Volkmer, die Abschaffung des Zeitfensters (Einstellung nur für die Monate Juli, August, September). So dass zur besseren Planung Einstellungen jeweils zum Quartal vorgenommen werden könnten. Nachteil beim FSJ ist die Möglichkeit der Dienstleistenden zu jeder Zeit kündigen zu können, wenn beispielsweise ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Ein rechtzeitiges Reagieren auf die bevorstehenden gravierenden Einschnitte, mit Unterstützung der Politik, ist dringend erforderlich.