Der Stadtrat möge beschließen:
Bei zukünftigen Ausweisungen von Baugebieten soll, im Rahmen entsprechender Städteplanung, auf den Verkauf von nicht einzäunungsfähigen Grundstücksbereichen zu Baulandpreisen verzichtet werden.
Begründung:
Wie in den Baugebieten "Nördlich Wolfgangssiedlung" und Moniberg "Schmiedlacker" führten diese Festsetzungen zu Missverständnissen, Rechtsunsicherheit und zu Verstößen gegen die Baurichtlinien durch die Grundstückseigentümer.
Auf keinen Fall aber sollten den Grundstückserwerbern Grundstücksteile zu Baulandpreisen verkauft werden die sie nur eingeschränkt nutzen können. Zudem ist diese Festsetzung in den Augen der Bürgerschaft "Bürgerunfreundlich" und führt zu ständigen Ärgernissen und damit verbundenem Verwaltunsaufwand.
Die notwendigen Kosten der Grundstücksteile für städteplanerische Auflagen könnten ggf. in den Preis für Straßengrund oder in die Erschließungskosten für Straßenbegleitgrün einbezogen werden.
Bernd O. Friedrich