Die am 12. Dezember gestartete Mautausweichverkehrsstudie liegt nun endlich vor. Eines der Erkenntnisse ist, dass bei der Betrachtung der Schwerlastverkehrsentwicklung insbesondere die werktägliche Schwerverkehrsentwicklung im Zuge der B15-Veldener Straße deutlich über den Vergleichs- bzw. Mittelwerten für alle Bundesstraßen in Niederbayern liegt und sogar eine durchgängige Kontinuität aufweist. Dieses nun einfach zur Kenntnis zu nehmen und wieder zur Tagesordnung über zu gehen ist den betroffenen Bürgern gegenüber nicht zumutbar. Das Thema Mautgebühr für die B15 ist mit der Ablehnung der Petition erledigt. Was aber gedenkt der Freistaat oder die betroffenen Kommunen jetzt und zeitnah zu unternehmen um die betroffenen Bürger von Lärm-, Feinstaub- und CO²-Immissionen zu schützen? Mag das Aufstellen von zusätzlichen Leitplanken an einigen Stellen der Veldener Straße zwar ein zusätzlicher Schutz vor ähnlichen Unfällen, wie im Herbst 2008, sein, so erfüllt es im Hinblick auf die Gesamtproblematik lediglich eine Alibifunktion. Die Bürger für Landshut „BFL“ fordern mittel- und langfristig einen verstärkten Einsatz aller betroffenen Behörden und Kommunen zur Umsetzung der Südumgehung um Landshut. Insbesondere aber die Unterstützung des Freistaates, deren Verantwortliche nun endlich erkennen müssen, dass die B15 und Veldener Straße ein vorrangiges Problem gegenüber allen niederbayrischen Bundesstraßen ist.
Mittwoch, 20. Mai 2009
Mittwoch, 22. April 2009
Pressemitteilung zur Plenarsitzung am 24.04.2009 – Fraktion Bürger für Landshut e. V.
Zum Konjunkturprogramm II
Die Bürger für Landshut e. V. sind nach wie vor der Meinung, dass die Fördermittel im Bereich Altlastensanierung für die Stadt Landshut willkommen sind. Der zu leistende Eigenanteil durch die Stadt im Förderfall sollte jedoch nicht durch eine Neuverschuldung bereit gestellt werden, sondern durch Überarbeitung des bereits genehmigen Haushalts 2009 und ggf. durch Zurückstellung von Vorhaben „die nicht unter den Fingernägeln brennen“. Dies wird besonders begründet durch die neuesten Zahlen aus dem INSM-Ranking, aus dem hervor geht, dass die Pro-Kopf-Verschuldung Landshut von 3.391 € pro Einwohner mehr als doppelt so hoch ist wie der bundesweite Schnitt von 1.456 € (die LZ berichtete darüber). Bayernweit hat damit Landshut die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Wir unterstützen die Maßnahme und die Aussage des Oberbürgermeisters mit dem Ziel 2009 keine neuen Schulden zu machen.
Eine weitere Neuverschuldung ist unverantwortlich vor dem Hintergrund, das unsere Gesellschaft schon heute die Zukunft der nachfolgenden Generationen verbraucht hat.
Mittelgewährung an die Klinikum Landshut gGmbH
Das Beihilfekontrollverfahren der EU-Kommission gegen die Stadt Landshut ist ein typisches Hineinwirken europäischen Rechts in kommunale Aufgaben. So ist es nicht einzusehen, dass die Stadt Landshut als Gesellschafter der Klinikum gGmbH, dem u. a. durch die verwirrende Gesundheitsreform defizitären Unternehmen, nicht mit einer finanziellen Unterstützung unter die Arme greifen darf. Es ist ein notwendiger Schritt um die Gesundheitsvorsorge für eine Region mit nahezu 300.000 Menschen in Landshut und Umkreis sicher zu stellen. Sollte durch einen europäischen Eingriff tatsächlich diese Stadt gezwungen werden, das Klinikum zu privatisieren, in dem es verkauft werden soll? Das kann weder im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einer Kommune, noch im Interesse der betroffenen Bürger sein. Es ist zu hoffen, dass eine Umwandlung in ein Gesellschafterdarlehen zu bestimmten Konditionen den Schritt der finanziellen Unterstützung ermöglicht.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung Hagrainer-/Eichendorffstraße
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung von Niederbayern Beschlüsse des Bau- und Verkehrssenates der Stadt Landshut in Sachen Tempo-30-Zone Hagrainer-/Eichendorffstraße aufhebt und die Stadt zwingt, binnen kürzester Frist, den Beschluss zu vollziehen. Auch trotz erheblicher Gegenargumente im Schriftverkehr der Stadtverwaltung mit der Regierung von Niederbayern, wurde dieser Beschluss gefasst. Damit soll wieder Tempo 50 auf den besagten Straßenzügen eingeführt werden. Die Stadt wird von der Regierung von Niederbayern auf den Klageweg verwiesen. Aus unserer Sicht ist es für die betroffenen Anwohner eine bürgerunfreundliche Maßnahme. Nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass sich die Regierung von Niederbayern acht Einspruch erhebenden Bürgern, die selbstverständlich in Straßenzügen wohnen, die nicht unmittelbar betroffen sind und selbstverständlich seit Jahren fernab den Genuss der verkehrsberuhigten 30iger-Zone in Anspruch nehmen, anschließen.
Die Bürger für Landshut e. V. sind nach wie vor der Meinung, dass die Fördermittel im Bereich Altlastensanierung für die Stadt Landshut willkommen sind. Der zu leistende Eigenanteil durch die Stadt im Förderfall sollte jedoch nicht durch eine Neuverschuldung bereit gestellt werden, sondern durch Überarbeitung des bereits genehmigen Haushalts 2009 und ggf. durch Zurückstellung von Vorhaben „die nicht unter den Fingernägeln brennen“. Dies wird besonders begründet durch die neuesten Zahlen aus dem INSM-Ranking, aus dem hervor geht, dass die Pro-Kopf-Verschuldung Landshut von 3.391 € pro Einwohner mehr als doppelt so hoch ist wie der bundesweite Schnitt von 1.456 € (die LZ berichtete darüber). Bayernweit hat damit Landshut die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Wir unterstützen die Maßnahme und die Aussage des Oberbürgermeisters mit dem Ziel 2009 keine neuen Schulden zu machen.
Eine weitere Neuverschuldung ist unverantwortlich vor dem Hintergrund, das unsere Gesellschaft schon heute die Zukunft der nachfolgenden Generationen verbraucht hat.
Mittelgewährung an die Klinikum Landshut gGmbH
Das Beihilfekontrollverfahren der EU-Kommission gegen die Stadt Landshut ist ein typisches Hineinwirken europäischen Rechts in kommunale Aufgaben. So ist es nicht einzusehen, dass die Stadt Landshut als Gesellschafter der Klinikum gGmbH, dem u. a. durch die verwirrende Gesundheitsreform defizitären Unternehmen, nicht mit einer finanziellen Unterstützung unter die Arme greifen darf. Es ist ein notwendiger Schritt um die Gesundheitsvorsorge für eine Region mit nahezu 300.000 Menschen in Landshut und Umkreis sicher zu stellen. Sollte durch einen europäischen Eingriff tatsächlich diese Stadt gezwungen werden, das Klinikum zu privatisieren, in dem es verkauft werden soll? Das kann weder im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einer Kommune, noch im Interesse der betroffenen Bürger sein. Es ist zu hoffen, dass eine Umwandlung in ein Gesellschafterdarlehen zu bestimmten Konditionen den Schritt der finanziellen Unterstützung ermöglicht.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung Hagrainer-/Eichendorffstraße
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung von Niederbayern Beschlüsse des Bau- und Verkehrssenates der Stadt Landshut in Sachen Tempo-30-Zone Hagrainer-/Eichendorffstraße aufhebt und die Stadt zwingt, binnen kürzester Frist, den Beschluss zu vollziehen. Auch trotz erheblicher Gegenargumente im Schriftverkehr der Stadtverwaltung mit der Regierung von Niederbayern, wurde dieser Beschluss gefasst. Damit soll wieder Tempo 50 auf den besagten Straßenzügen eingeführt werden. Die Stadt wird von der Regierung von Niederbayern auf den Klageweg verwiesen. Aus unserer Sicht ist es für die betroffenen Anwohner eine bürgerunfreundliche Maßnahme. Nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass sich die Regierung von Niederbayern acht Einspruch erhebenden Bürgern, die selbstverständlich in Straßenzügen wohnen, die nicht unmittelbar betroffen sind und selbstverständlich seit Jahren fernab den Genuss der verkehrsberuhigten 30iger-Zone in Anspruch nehmen, anschließen.
Donnerstag, 2. April 2009

Westtangente im Widerstreit der Politik
Arbeitsgruppe Verkehr der Bürger für Landshut e. V. befasst sich mit Machbarkeitsstudie
In einer Sitzung der Arbeitsgruppe Verkehr der Bürger für Landshut e. V. wurden die acht Varianten der „Äußeren Westanbindung“ besprochen. Mitglied des Bausenats, Stadtrat Friedrich, stellte das Ergebnis der Machbarkeitsstudie (die Landshuter Zeitung berichtete am 30.03.2009) den Mitglieder der AG Verkehr vor.
Als Vertreterin der unmittelbar betroffenen Bürger des Problemfalles Veldener Straße war auch Martina Langgärtner eingeladen. Begrüßt wird von den Bürgern die Tatsache, dass sich in Sachen Verkehrsentlastung des Durchgangsverkehrs für die Stadt Landshut mit ihren drei Bundesstraßen nach jahrzehnte langem Schweigen mit der Machbarkeitsstudie ein erster Schritt gemacht wurde. Insbesondere erfreut es die Bürger der Veldener Straße, dass der Antrag Nr. 136 der BFL-Stadträte auf „Überprüfung der Planungsgrundlagen für die Äußere Westtangente Landshut“ mit Unterstützung der Freien Wähler zur Machbarkeitsstudie zügig umgesetzt wurde.
Als wesentliche Erkenntnis gilt, dass die „Innere Westtangente“ keinen Beitrag zur Entlastung des Durchgangsverkehrs bringt und damit vermutlich zu den Akten gelegt werden kann. In wie weit nun die mit der „Äußeren Westtangente“ verbundene „Südumgehung“ auf die Beine gestellt wird, ist Sache der Stadt Landshut und des Landkreises. Eine Westtangente ohne Südumgehung ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft illusorisch. Jetzt gilt es dringend „Schulaufgaben“ der Stadt Landshut und des Landkreises zur Lösung der Verkehrsprobleme zu erarbeiten.
Es wird begrüßt, dass als nächster Schritt die Verkehrsbedeutung dieser Umgehungsmöglichkeiten untersucht wird. Auch wurde festgestellt, dass eine „Äußere Westtangente“ gleichzeitig eine Anbindung des Industriegeländes „Landshut-Park“ an wichtige Verkehrsströme ist, die gleichzeitig die Stadt Landshut von wesentlichen Verkehrsflüssen entlastet. Die Tatsache, dass bei den einzelnen Varianten auch Landschaftsschutzgebiet bis max. 310 Meter durchschnitten wird, ist grundsätzlich bedauerlich. Hier gilt schon heute der Appell an den Bund Naturschutz gründlich abzuwägen zwischen Menschenschutz und Naturschutz. Die Landshuter Verkehrsprobleme und die damit verbundene Belastung der Bürger durch Lärm-,CO²-, Feinstaubimmission, sind entscheidende Gründe, diesen Menschenschutz vor dem Naturschutz zu stellen.
Schon in der ersten Vorstellung der Machbarkeitsstudie im letzten Bausenat, berichtete Stadtrat Friedrich, wurden von Seiten einzelner Mitglieder mehr Kommentare zu Fragen der Nichtmachbarkeit gestellt, als positive Kommentare zur Machbarkeit. Wie aus der Presse weiter zu vernehmen ist, wird in der Grünen-Fraktion der Straßenlärm und die damit verbundenen Schädigungen der Bürger zu den Hauptübeln in Landshut gezählt. Gleichzeitig aber werden durch die Grünen die Pläne zur Anbindung West kritisiert. Das passt irgendwie nach Ansicht der AG-Mitglieder nicht zusammen. Hier würden sich die Landshuter Bürger ein klareres Verhältnis zu den problematischen Verkehrsverhältnissen und einer Lösung durch Umgehungsmöglichkeiten wünschen.
Arbeitsgruppe Verkehr der Bürger für Landshut e. V. befasst sich mit Machbarkeitsstudie
In einer Sitzung der Arbeitsgruppe Verkehr der Bürger für Landshut e. V. wurden die acht Varianten der „Äußeren Westanbindung“ besprochen. Mitglied des Bausenats, Stadtrat Friedrich, stellte das Ergebnis der Machbarkeitsstudie (die Landshuter Zeitung berichtete am 30.03.2009) den Mitglieder der AG Verkehr vor.
Als Vertreterin der unmittelbar betroffenen Bürger des Problemfalles Veldener Straße war auch Martina Langgärtner eingeladen. Begrüßt wird von den Bürgern die Tatsache, dass sich in Sachen Verkehrsentlastung des Durchgangsverkehrs für die Stadt Landshut mit ihren drei Bundesstraßen nach jahrzehnte langem Schweigen mit der Machbarkeitsstudie ein erster Schritt gemacht wurde. Insbesondere erfreut es die Bürger der Veldener Straße, dass der Antrag Nr. 136 der BFL-Stadträte auf „Überprüfung der Planungsgrundlagen für die Äußere Westtangente Landshut“ mit Unterstützung der Freien Wähler zur Machbarkeitsstudie zügig umgesetzt wurde.
Als wesentliche Erkenntnis gilt, dass die „Innere Westtangente“ keinen Beitrag zur Entlastung des Durchgangsverkehrs bringt und damit vermutlich zu den Akten gelegt werden kann. In wie weit nun die mit der „Äußeren Westtangente“ verbundene „Südumgehung“ auf die Beine gestellt wird, ist Sache der Stadt Landshut und des Landkreises. Eine Westtangente ohne Südumgehung ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft illusorisch. Jetzt gilt es dringend „Schulaufgaben“ der Stadt Landshut und des Landkreises zur Lösung der Verkehrsprobleme zu erarbeiten.
Es wird begrüßt, dass als nächster Schritt die Verkehrsbedeutung dieser Umgehungsmöglichkeiten untersucht wird. Auch wurde festgestellt, dass eine „Äußere Westtangente“ gleichzeitig eine Anbindung des Industriegeländes „Landshut-Park“ an wichtige Verkehrsströme ist, die gleichzeitig die Stadt Landshut von wesentlichen Verkehrsflüssen entlastet. Die Tatsache, dass bei den einzelnen Varianten auch Landschaftsschutzgebiet bis max. 310 Meter durchschnitten wird, ist grundsätzlich bedauerlich. Hier gilt schon heute der Appell an den Bund Naturschutz gründlich abzuwägen zwischen Menschenschutz und Naturschutz. Die Landshuter Verkehrsprobleme und die damit verbundene Belastung der Bürger durch Lärm-,CO²-, Feinstaubimmission, sind entscheidende Gründe, diesen Menschenschutz vor dem Naturschutz zu stellen.
Schon in der ersten Vorstellung der Machbarkeitsstudie im letzten Bausenat, berichtete Stadtrat Friedrich, wurden von Seiten einzelner Mitglieder mehr Kommentare zu Fragen der Nichtmachbarkeit gestellt, als positive Kommentare zur Machbarkeit. Wie aus der Presse weiter zu vernehmen ist, wird in der Grünen-Fraktion der Straßenlärm und die damit verbundenen Schädigungen der Bürger zu den Hauptübeln in Landshut gezählt. Gleichzeitig aber werden durch die Grünen die Pläne zur Anbindung West kritisiert. Das passt irgendwie nach Ansicht der AG-Mitglieder nicht zusammen. Hier würden sich die Landshuter Bürger ein klareres Verhältnis zu den problematischen Verkehrsverhältnissen und einer Lösung durch Umgehungsmöglichkeiten wünschen.
Donnerstag, 5. März 2009
Anfrage: Sommerfestspiele
Der Stadtrat möge vor einem Beschluss wichtige Hintergrundinformationen erhalten
Sollten die „Sommerfestspiele" in der Residenz 2010 wieder stattfinden (Stadtratsbeschluss?) möge dem Stadtrat Auskunft erteilt werden, wer als Veranstalter auftritt und zu hinterfragen wie der Veranstalter mit den Künstlern verfährt, z.B. Unterkunft, Verpflegung, Entlohnung, Arbeitszeit usw.
Begründung:
Nach den letzten veranstalteten „Sommerfestspielen" wurden Kritiken laut, nachdem die Künstler hauptsächlich aus Ostblockstaaten rekrutiert werden, keine Unterkunft erhielten, eine sehr geringe Bezahlung erhielten, die tarifliche Arbeitszeit weit überschritten wird usw.
Sollte dies der Fall sein, wird von einer weiteren Verpflichtung abgesehen.
Stattdessen könnten von der Theaterakademie oder der Filmhochschule Studenten oder auch namhafte Künstler eingeladen werden ein Sommerprogramm durchzuführen.
Mit den Institutionen ist Kontakt aufzunehmen.
Sollten die „Sommerfestspiele" in der Residenz 2010 wieder stattfinden (Stadtratsbeschluss?) möge dem Stadtrat Auskunft erteilt werden, wer als Veranstalter auftritt und zu hinterfragen wie der Veranstalter mit den Künstlern verfährt, z.B. Unterkunft, Verpflegung, Entlohnung, Arbeitszeit usw.
Begründung:
Nach den letzten veranstalteten „Sommerfestspielen" wurden Kritiken laut, nachdem die Künstler hauptsächlich aus Ostblockstaaten rekrutiert werden, keine Unterkunft erhielten, eine sehr geringe Bezahlung erhielten, die tarifliche Arbeitszeit weit überschritten wird usw.
Sollte dies der Fall sein, wird von einer weiteren Verpflichtung abgesehen.
Stattdessen könnten von der Theaterakademie oder der Filmhochschule Studenten oder auch namhafte Künstler eingeladen werden ein Sommerprogramm durchzuführen.
Mit den Institutionen ist Kontakt aufzunehmen.
Plenaranfrage: Inventarisierung Städtischer Kunstobjekte
Nach mehreren Anläufen und Forderungen durch Stadtratsanträge und Stadtratsbeschlüssen ist dem Anliegen
– eine Inventarisierung der musealen Kunstobjekte bis heute nicht nachgekommen worden, obwohl dafür vor Jahren bereits Personal im Museumsbereich aufgestockt wurde.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
- Aus welchen Gründen ist die Inventarisierung bis heute nicht vorgenommen worden
- Welche Aufgaben hat das Personal, das dafür eingestellt wurde in der Zwischenzeit übernommen und warum
- In welchen Standorten sind die musealen Objekte, z.B. die Sammlungen und Nachlässe von Landshuter Bürgern, Stiftungen, Möbel, Apotheke deponiert
- Wie weit ist die Planung der Bestückung der Stadtresidenz als Stadtmuseum
- Bis 1918 sollen Exponate, also auch Möbel und Dekorationen von Barock bis Biedermeier und darüber hinaus in das Stadtmuseum einziehen.
- Die Landshuter Stadtgeschichte ist bis 2009 darzustellen, warum nur bis 1918?
- Die Stadtresidenz hat Platz für Kunst- und Kulturgüter
Stadträte/Innen
Ingeborg Pongratz
Rosemarie Schwenkert
Dr. Maria E. Fick
Bernd Friedrich
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
– eine Inventarisierung der musealen Kunstobjekte bis heute nicht nachgekommen worden, obwohl dafür vor Jahren bereits Personal im Museumsbereich aufgestockt wurde.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
- Aus welchen Gründen ist die Inventarisierung bis heute nicht vorgenommen worden
- Welche Aufgaben hat das Personal, das dafür eingestellt wurde in der Zwischenzeit übernommen und warum
- In welchen Standorten sind die musealen Objekte, z.B. die Sammlungen und Nachlässe von Landshuter Bürgern, Stiftungen, Möbel, Apotheke deponiert
- Wie weit ist die Planung der Bestückung der Stadtresidenz als Stadtmuseum
- Bis 1918 sollen Exponate, also auch Möbel und Dekorationen von Barock bis Biedermeier und darüber hinaus in das Stadtmuseum einziehen.
- Die Landshuter Stadtgeschichte ist bis 2009 darzustellen, warum nur bis 1918?
- Die Stadtresidenz hat Platz für Kunst- und Kulturgüter
Stadträte/Innen
Ingeborg Pongratz
Rosemarie Schwenkert
Dr. Maria E. Fick
Bernd Friedrich
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
Plenaranfrage: angekaufte Kunstobjekte durch die Stadt
Die Stadt Landshut – Herr Oberbürgermeister Hans Rampf – wird um Auskunft gebeten, wo sich die durch die Stadt angekauften Kunstobjekte der letzten 10 Jahre befinden.
- In welchen Depots, Magazinen, Häusern, Räumlichkeiten
- unter welchen klimatischen Bedingungen
- vor Einbruch gesicherten Anlagen
- eine Liste der Kunstobjekte ist dem Stadtrat vorzulegen
Weitere Fragen sollen beantwortet werden:
- Wird die Stadt auch künftig „Kunst" ankaufen wollen
- welche konkrete Vorhaben sind bekannt
- wurde der Kultursenat bei der Auswahl einbezogen
- welcher Betrag ist im Haushalt 2009 / 2010 vorgesehen
- wie hoch waren die Ausgaben in den letzten fünf Jahren
- wurden Stadtratsanträge berücksichtigt
- wurden die Stadtratsbeschlüsse vollzogen
Stadträte/Innen
Ingeborg Pongratz
Rosemarie Schwenkert
Dr. Maria E. Fick
Bernd Friedrich
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
Antrag: Skulpturenmuseum für Sonderausstellungen
Der Stadtrat möge beschließen:
Das Skulpturenmuseum wird für Sonderausstellungen (z.B. Junge Künstler) zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Das Skulpturenmuseum wurde mit Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger in Landshut finanziert.
Darum ist es absolut vertretbar, Flächen für einheimische und auswärtige Künstler zur Verfügung zu stellen.
Dadurch lenkt die Stadt das Interesse von Kunstinteressierten in das Skulpturenmuseum und erhöhen die Attraktivität.
Letzten Endes wird dem Auftrag der Bürgerschaft stattgegeben und den Geldgebern gerecht.
Stadträte/Innen
Ingeborg Pongratz
Rosemarie Schwenkert
Dr. Maria E. Fick
Bernd Friedrich
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
Helmut Radlmeier
Das Skulpturenmuseum wird für Sonderausstellungen (z.B. Junge Künstler) zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Das Skulpturenmuseum wurde mit Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger in Landshut finanziert.
Darum ist es absolut vertretbar, Flächen für einheimische und auswärtige Künstler zur Verfügung zu stellen.
Dadurch lenkt die Stadt das Interesse von Kunstinteressierten in das Skulpturenmuseum und erhöhen die Attraktivität.
Letzten Endes wird dem Auftrag der Bürgerschaft stattgegeben und den Geldgebern gerecht.
Stadträte/Innen
Ingeborg Pongratz
Rosemarie Schwenkert
Dr. Maria E. Fick
Bernd Friedrich
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
Helmut Radlmeier
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