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Freitag, 25. Februar 2011

Änderung der Richtlinien für den Kulturförderpreis

Der Stadtrat möge beschließen, das die Kriterien für die Vergabe des Kulturförderpreises auf alle Formen der Kunst (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Musik) erweitert werden, wie in Punkt 4 der gültigen Richtlinien ohnehin festgelegt.

Begründung:

Aus den aktuell gültigen Richtlinien lässt sich eine eindeutige Bevorzugung der bildenden Kunst feststellen. Nicht nur das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten (Stadtverwaltung und zwei Vereine für bildende Kunst), sondern auch die Festlegung auf Ausstellung der Werke der Kunstschaffenden belegt diese einseitige Handhabung.

Dadurch wurden die darstellende Kunst, Musik und Literatur (bis auf eine Ausnahme) vernachlässigt.

Wie unter Punkt 4 der aktuellen Richtlinien festgelegt, können Künstler „aus allen Bereichen der Kunst vorgeschlagen und ausgezeichnet“ werden.

Um dies auch zu bewerkstelligen, müssten die Richtlinien in folgenden Punkten umfassender definiert werden:
- Vorschlagsrecht muss auf alle Bereiche der Kunst ausgeweitet werden,
- die Darstellung der künstlerischen Leistung soll auf alle Kunstbereiche ausgeweitet werden (nicht nur Ausstellungen, sondern auch z. B. Theaterpräsentationen, Kompositionen, Lesungen etc.).

Ebenso wäre eine andere Zusammenstellung der Fachjury gewünscht, beispielsweise bei Kandidaten der darstellenden Kunst Juroren aus allen anderen Bereichen der Kunst.


Rosemarie Schwenkert
Bernd O. Friedrich
Margit Napf

Donnerstag, 3. Februar 2011

Bewerbung für die Dependance einer Technischen Universität (TU) in Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung ermittelt unverzüglich die aktuellen Zahlen der Studierenden an den Hochschul-/Fachhochschul- Standorten:
- Regensburg
- Passau
- Straubing
- Deggendorf
- Landshut
2. Die Verwaltung der Stadt Landshut prüft die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe (Runder Tisch Dependance TU) bestehend aus Fachpersonal der Verwaltung (Bildung, Liegenschaft, Baureferat ect.), Professoren der FH-Landshut und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Industrie/Gewerbe zur Vorbereitung und Durchführung einer professionellen Bewerbung für den TU-Standort Landshut.
3. Als möglicher Standort ist das Areal der alten JVA zu prüfen.

Begründung:
Das Oberzentrum Landshut, Sitz der Regierung von Niederbayern, mit seiner traditionellen Verbundenheit der historischen Gründung der LMU München ist vorrangig geeignet für einen möglichen TU-Standort.
Vergleichszahlen mit anderen Hochschul-, Fachhochschulstandorten sind als Argumentationshilfen zu erstellen.
Ein vorbereitetes, professionelles Konzept ist Bedingung für eine mögliche und erfolgreiche Bewerbung.
Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Fachhochschule, ortsansässige Persönlichkeiten der LMU München und der Industrie/Gewerbes können wichtige Mittler und Vermittler für eine erfolgreiche Bewerbung sein.
Eine Nutzung des Areals, im Besitz des Freistaates, bietet sich ggf. an.


gez.Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Montag, 31. Januar 2011

Asylbewerber – Zuweisung für die Stadt Landshut durch die Regierung von Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Regierung von Niederbayern Kontakt aufzunehmen, um gemäß DVAsyl § 7 die Anwendung des Verteilungsschlüssels für die Stadt Landshut (5,8 %) zu verlangen.


Begründung:
Die BFL-Stadträte/-innen nahmen am Mittwoch, 26.01.2011, an der Sitzung des Netzwerkes Integration im Landratsamt Landshut teil. Hierbei wurde bekannt, dass der Stadt Landshut zu diesem Zeitpunkt bereits 220 Asylbewerber zugewiesen wurden.

Gemäß DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel der Stadt Landshut 5,8 % vorgesehen, für den Landkreis 12,2 %. Dem Landkreis wurden bisher keine Asylanten zugewiesen. In der DV Asyl § 7 wird in einem Zusatz festgelegt, Zitat: „Die auf Grund der Verteilung nach § 6 innerhalb des Regierungsbezirks aufzunehmenden Personen werden auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden verteilt. Die Verteilung erfolgt durch die Regierung.“ In Satz 2 heißt es: „Der Verteilungsschlüssel nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“

Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug (Asylwohnheim Schönbrunner Straße) in die Übergangslösung Kasernenwachgebäude an der Kapazitätsgrenze (Stand: 80 Asylbewerber), einschließlich der Auslagerungen in Privatunterkünfte. Also waren zu diesem Zeitpunkt bereits die Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichend.
Es ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich nach dem neuesten Stand bereits 220 Asylbewerber (Steigerung um über 60 %) in Landshut. In der Plenarsitzung vom 17.12.2011 wurde unter Position 5 der Beschluss gefasst (Abstimmungsergebnis 30:4), die Regierung von Niederbayern aufzufordern, der Stadt Landshut nicht mehr Asylbewerber zu zuweisen, sondern auch andere Gebietskörperschaften anteilmäßig zu beteiligen.

Nach Vorgabe der DVAsyl § 7 ist es vorzusehen anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen, wenn die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte im Standort Landshut nicht mehr ausreicht. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits Asylbewerber in anderen, nicht gemeinschaftlichen Unterkünften der Stadt ausgelagert.




Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Freitag, 29. Oktober 2010

Stadtratsantrag der Fraktion Bürger für Landshut e. V. - Immissionsberechnung

Die Stadtverwaltung veranlasst eine Immissionsberechnung für Lärmimmission und CO²-Immission (ggf. Feinstaubimmission) für die gesamte Veldener Straße bis zur Ortsgrenze der Nachbargemeinde Kumhausen.


Begründung:

Die Belastung durch den starken und zunehmenden Verkehr für die Achdorfer Bürger, insbesondere für die Bewohner der Veldener Straße, ist nach wie vor unerträglich, vermutlich sogar gesundheitsgefährdent.

Bei der Verkehrszählung am 08.02.2005 wurden 15.800 Kfz/24 Std gezählt. Anlässlich der Verkehrsuntersuchung 4/2010 waren es bereits 16.500 Kfz/24 Std.
Gemäß Prognose der gleichen Verkehrsuntersuchung werden für 2025 ca. 19.200 Kfz/24 Std. erwartet.

Diese Zahlen erfordern dringend eine Feststellung der Immissionen um geeignete Maßnahmen zur Entlastung der Bürger durchzusetzen.

Bernd O. Friedrich

gez. Margit Napf

gez. Rosemarie Schwenkert

Dienstag, 4. Mai 2010

Dringlichkeitsantrag; Parksituation im Bereich des Landratsamtes/Kreiskrankenhaus Achdorf/Ärztehaus

Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, bezüglich der Verkehrssituation um das Landratsamt, Kreiskrankenhaus Achdorf und Ärztehaus mit dem Landkreis in Verhandlung zu treten, die zielgerichtet zu einer Lösung der inakzeptablen Verkehrsverhältnisse führt.

Begründung:
Durch ständig wachsende Bebauung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses, Ärztehauses und Landratsamtes ist das Verkehrsaufkommen zu einer unerträglichen Belastung für die privaten Anlieger im Umkreis geworden.
Auch ein Neubau eines Parkplatzes führt nicht zu einer Lösung. Die Anwohner befürchten durch den geplanten Mitarbeiterparkplatz eine weitere unzumutbare Belastung durch Abgase, Lärm, Parkplatzbeleuchtung, Winterdienst und letztlich zu einer Wertminderung der Grundstücke.
Anlässlich von Beerdigungen/Trauerfeiern auf dem angrenzenden Achdorfer Friedhof werden, mangels Parkraum, die angrenzenden Straßen der Wohngebiete zugeparkt.

Vorschläge:
Die Verhandlungen mit dem Landkreis sollten mittelfristig als Zielrichtung eine Umwandlung der zentral liegenden Flächenparkplätze in ein mehrstöckiges Parkdeck umfassen.
Als kurzfristige Lösung ist zu prüfen, ob den betroffenen privaten Anliegern sogenannte Anliegerparkplätze ausgewiesen werden.
Im Übrigen ist zu prüfen, ob die Planung des Mitarbeiterparkplatzes dem Flächennutzungsplan entspricht, der ausschließlich Flächen für Wohnbau ausweist.

Bernd O. Friedrich
gez. Rosemarie Schwenkert
gez. Margit Napf

Dringlichkeitsantrag zum gem. Bau- und Verkehrssenat am 29.04.2010

Da sich die Maßnahme zur Einrichtung eines „Grünen Pfeils“ an der Ampelanlage Grätzberg/Wittstraße immer wieder verzögert hat, beantragen wir nunmehr diese Einrichtung unverzüglich zu beschließen.

Begründung:

Die Kritierien laut Straßenverkehrsordnung sind erfüllt. Die freie Sicht von der Verkehrsampel nach links in Richtung Kupfereck ist gegeben.

Die Wartezeiten der Buslinien, die über den Grätzberg in die Wittstraße einfahren müssen, werden dadurch verkürzt bzw. aufgehoben. Damit wird auch dem ÖPNV-Beschleunigungsverfahren Rechnung getragen.

Die Wartezeiten des sonstigen Pkw-Verkehrs werden dadurch ebenfalls verkürzt. Ein täglicher Kfz-Stau, besonders während des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs, wird an dieser Stelle vermieden.

Bernd O. Friedrich
Rosemarie Schwenkert
Margit Napf

Freitag, 16. April 2010

Gewinn gemacht

Zum Bericht "Ellermühle kostet 54.000 Euro" LZ vom 9. April:
Leider hört die Propaganda gegen den Flugplatz Landshut/Ellermühle nicht auf. Zur Richtigstellung nachfolgende Bilanz aus den Zahlen des Artikels:
Einnahmen der Stadt: Gerwerbesteuer 180 000 Euro + Erbbauzinsen 50 500 = 230 500 Euro; Einnahmen der Stadtwerke: Treibstoffverkauf 142 200 Euro + Entschädigung Luftaufsicht 152 400 Euro = 294 600 Euro; Gesamteinnahmen: 525 100 Euro.

Kosten der Stadt: 541 700 Euro, abzüglich des Sondergutachtens von 152 700 Euro, da dies keine laufenden Betreibskosten darstellt = Gesamtausgaben von 389 000 Euro; Gewinn: 136 100 Euro.

Somit erzielt der Flugplatz trotz Wirtschaftskrise einen Gewinn von 136 100 Euro. Berücksichtigt man, dass die Tankstelle mindestens zwei Monate nicht benutzbar war und dadurch erhebliche Einbußen an Erlösen aus Treibstoffverkauf und auch aus Landegebühren fehlen, ist diese Bilanz sehr gut.

Das Ergebnis wird sich aber 2010 verschlechtern, da sich mit dem letzten Flug von PTL die Einnahmen aus Treibstoffverkauf und Landegebühren reduzieren. Und wessen Schuld ist das?

Patricia Esterl
84034 Landshut

Irreführende Berichterstattung

Leserbrief zum Bericht „Ellermühle kostete 540 00 Euro“ LAZ vom 9.4.10 und zum Leserbrief „ Gewinn gemacht“ vom 10.4.10

Nicht 54-Tausend, wie in der Überschrift angegeben, sondern 541-Tausend Euro
vorläufige Gesamtkosten sind 2009 am Verkehrslandeplatz Ellermühle entstanden.
Nicht nur die fahrlässige Angabe von falschen Gesamtkosten in der Überschrift ist zu kritisieren. Die Überschrift der Redakteurin vermittelt dem Leser zunächst den Eindruck, dass nur enorme Kosten am Verkehrslandeplatz Ellermühle entstehen. Erst aus dem weiteren Bericht über die Plenaranfrage der BFL-Fraktion (Bürger für Landshut) sind die Angaben über Einnahmen der Stadtkämmerei und die Einnahmen und Ausgaben der Stadtwerke aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermitteln. So stehen die Einnahmen von rund 525-Tausend Euro den Ausgaben von rund 541-Tausend Euro gegenüber. Das ergibt einen Differenzbetrag von rund 16-Tausend Euro Verlust, der aber durch nichtaufgeführte Einnahmen, aus beispielsweise den Anteilen aus Lohn- und Einkommenssteuern der am Flugplatz beschäftigten Personen (31 Vollzeit- und 18 Teilzeitbeschäftigten) und weiteren Synergieeffekten, darüber hinaus abgedeckt ist. Zusammenfassend ist somit das Betriebsergebnis des Verkehrslandeplatzes volkswirtschaftlich mit einer schwarzen Null zu bewerten.
Richtigzustellen ist die verständliche Kritik der Leserbriefschreiberin (Frau Patricia Esterl), an den Kosten des „Sondergutachtens“ von 152 700 Euro. Richtig ist, dass die Kosten für die Gutachten zur Erweiterung des Verkehrslandeplatzes und Verlängerung der Landebahn das Betriebsergenis 2009 erheblich verschlechtern und somit einen Gewinn von 136.100 EUR verhindern. Irrtum ist aber, dass diese Kosten nicht zur Gewinn- und Verlustrechnug zählen. Es sind Aufwandkosten, die somit dazu zählen.
Die entscheidende Frage ist jedoch wann diese Gutachten zur Verlängerung der Landebahn in Auftrag geben wurden. War es während der Laufzeit der beiden Bürgerentscheide? Aus dem Werksenat wissen wir, dass im Jahr 2009, in welchem laut Antwort auf unsere Plenaranfrage der Betrag „ausgebucht“ wurde, keine Ausgaben für ein aktuelles Gutachten in dieser Höhe zur Entscheidung standen.In diesem Punkt ergibt sich eine weitere differenzierte Anfrage zu den Fakten.

Bernd O. Friedrich
Stadtrat
BFL-Fraktionsvorsitzender

Samstag, 5. September 2009

Verkehrskonferenz zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung führt, zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut, eine regionale Verkehrskonferenz unter Beteiligung der angrenzenden Gemeinden und des Staatlichen Bauamtes Landshut (Straßenbauamt) durch.
Dem als Anlage beigefügten Arbeitspapier sind, als Anhalt, Vorgehensweise und Durchführung für die Verkehrskonferenz und die daraus folgende Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes zu entnehmen.

Grobgliederung
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern. Maßnahmenkatalog.

Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut. Konflikte und Lösungen.
Erstellen eines gemeinsames, überregionales Konzeptes.

Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzungsphase nur Stadt)
Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Landshut. Leitung Oberbürgermeister, Beteiligung der Stadtverwaltung, Staatliches Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates.
ggf. Vorschlag für Auftrag an einen Verkehrsexperten

Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" mit OB, Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter Staatliches Straßenbauamte. Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.

Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.

Begründung:
Für die wachsenden Verkehrsprobleme der Stadt Landshut wurde bisher kein geschlossenes Gesamtverkehrskonzept entwickelt.
Zunehmende Probleme im Zusammenhang mit geplanten Ortsumgehungen und der B15 neu (Ende des Ausbaues in Essenbach/A92) sowie die Betroffenheit einiger Gemeinden, die unmittelbar an die Stadtgrenze der Stadt Landshut angrenzen, erfordern die Teilnahme der umliegenden Gemeinden und des Staatlichen Straßenbauamtes. Bereits erfolgte Kontaktgespräche mit umliegenden Gemeinden und Bürgern zeigen dringenden Handlungsbedarf auf.
Am Beispiel der Konzeption eventuell geplanter Westtangenten, der damit verbundenen Notwendigkeit einer Südumgehung (B15) durch den Landkreis und der Ablehnung des Landkreises diese Südumgehung mitzutragen, zeigt sich wie dringlich die Einbeziehung der angrenzenden Gemeinden ist. Die derzeitige Verkehrssituation ist auch ein gemeinsames Problem und muss im Einklang zu einer Lösung geführt werden.
Die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger durch Immissionen (Verkehrslärm, Feinstaub, CO²) erfordert dringliche Maßnahmen. Die folgenschweren zu erwartenden Mindereinnahmen der Kommunen durch die Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen in den kommenden Jahren erfordern zeitnahes Handeln.
Hierzu ist die vorgeschlagene Verkehrskonferenz ein erstes Signal an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, dass von Seiten der Verwaltung und Kommunalpolitiker endlich wesentlich Schritte eingeleitet werden.


Bernd O. Friedrich
gez. Margit Napf
gez. Rosemarie Schwenkert


Anlage

Vorschlag und Arbeitsgrundlage zur Durchführung einer Verkehrskonferenz auf regionaler Ebene und weitere Maßnahmen für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes der Stadt Landshut

Grobgliederung und Vorgehensweise:
Phase 1: Verkehrskonferenz (Kontaktphase regional)
Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut lädt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes zu einem „Runden Tisch" ein, um die jeweiligen Verkehrsprobleme zu erörtern, periphere Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Konfliktpotential zur Kenntnis zu nehmen und einen Arbeits-/Konfliktkatalog für weitere Maßnahmen zu erstellen.
Ziel ist es diese Ergebnisse den Arbeitsgruppen (Phase 2 und 3) zur weiteren Bearbeitung zuzuführen, um aus den erarbeitenden Grundlagen ggf. ein Gutachten/Gesamtkonzept durch einen fachkompetenten, professionellen Verkehrsplaner erstellen zu lassen.
Teilnehmende Gemeinden:
Ergolding
Altdorf
Bruckberg
Eching
Tiefenbach
Kumhausen
Adlkofen
Niederaichbach
Essenbach

Phase 2: Arbeitsphase 1 (regional)
Zusammensetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Verkehrsfachleuten der Stadt Landshut, der Gemeindeverwaltungen und des Staatlichen Straßenbauamtes unter Leitung der Stadt Landshut.
Bearbeiten des Arbeits- und Konfliktkatalogs zu wesentlichen Erkenntnissen.
Erarbeiten eines zusammenfassenden, gemeinsamen, überregionalen Konzeptes zur Vorbereitung eines überregionalen Verkehrskonzeptes, unter Berücksichtung der räumlichen Bedingungen der Gemeinden. Eventuell zur Grundlage eines Auftrages an einen professionellen Verkehrsexperten.
Phase 3: Arbeitsphase 2 (Umsetzung, nur Stadt)
Erarbeiten eines Verkehrskonzeptes für die Stadt Landshut unter Leitung de Oberbürgermeisters, der Beteiligung der Stadtverwaltung, des Staatlichen Straßenbauamtes und des Mitglieder des Verkehrssenates. ( ggf. zur Vorlage eines Arbeitspapiers für die Erstellung eines professionellen Verkehrskonzeptes / Gutachten)
Anträge (Gesamtgutachten? Räumliche Entwicklung der Stadt?)

Phase 4: Feedback (regional)
„Runder Tisch" unter Leitung des OB`s und Teilnahme der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden und des Vertreters des Staatlichen Straßenbauamtes zur Kenntnisnahme und Besprechung des erarbeiteten Verkehrskonzeptes.
Teilung und Übernahme von Maßnahmen durch Gemeinden (Landkreis) bzw. Stadt Landshut
Phase 5: Realisierung (nur Stadt)
Vorlage des Verkehrskonzeptes durch den Verkehrssenat an das Plenum des Stadtrates
Beschluss des Stadtrates zur Realisierung des Verkehrskonzeptes.

Ergänzende Bemerkungen:
In der Phase 1 werden die jeweiligen Probleme der Stadt und der betroffenen Gemeinden erörtert und zusammengefasst. Dieser „Runde Tisch" dient besonders der Vertrauensbildung. Gleichzeitig sollen die teilnehmenden Bürgermeistern mit der Bedeutung der Aufgaben eines Oberzentrums vertraut gemacht werden. Dabei können Konflikte und Gemeinsamkeiten erarbeitet und in einem Aufgabenkatalog für die nachfolgende Arbeitsphase zusammengefasst werden.
In der Phase 2 treten die Fachleute der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltungen und des Staatliche Straßenbauamtes zusammen, um anhand des Arbeits- / Konfliktkataloges Lösungsvorschläge zur Lösung der gemeinsamen Probleme zu erarbeiten.
In der Phase 3 werden durch die Stadtverwaltung unter Beteiligung des Verkehrssenates und Staatlichen Straßenbauamtes Beiträge zur Lösung der stadtinternen Verkehrsprobleme erarbeitet. Die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sind hierbei zu berücksichtigen.
In der Phase 4 treten nochmals die Teilnehmer des „Runden Tisches" (aus Phase 1) zusammen um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitssitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Danach trennt man sich zur jeweiligen eigenständigen Umsetzung der Lösungsvorschläge. Bei gemeinsamen Projekten ist die weitere Zusammenarbeit angezeigt.
Hierbei können Entscheidungen fallen, ob und inwieweit das Einschalten eines professionellen Verkehrsplaners für die Erstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes notwendig ist.
In der Phase 5 werden die notwendigen Beschlüsse durch den Stadtrat zur Realisierung der Lösungsvorschläge gefasst.


gez.
Bernd O. Friedrich
gez.
Georg Baumann

Dienstag, 3. März 2009

DRINGLICHKEITSANTRAG: Verkehrssituation "Veldener Straße"

Vorlage zur Sitzung des Verkehrssenates am 05.03.2009 TOP 8
„Verkehrssituation Veldener Straße“

Der Stadtrat möge beschließen:

a) Unverzüglich in unregelmäßigen Abständen, aber häufig, Verkehrsmessungen auf der Veldener Straße zu veranlassen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit der Gemeinde Kumhausen, zu überprüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, zwischen Kreisverkehr Kumhausen und Einmündung „Neue Bergstraße,“ realisierbar ist.
c) Eine Immissionsmessung (CO², Feinstaub, Lärm) auf der Veldener Straße zu veranlassen.

Begründung:
Die Dringlichkeit des Antrages wird damit begründet, dass die Vorlage der Verkehrsmessung, Eingang 25.02.2009 bei der Fraktion, eine Einhaltung der 10-Tages-Frist gemäß Geschäftsordnung Stadtrat, nicht zuließ.
Nach einer differenzierten Auswertung der Verkehrszählung liegen die Ergebnisse der Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit 50 km/h gehalten haben, zwischen 58 % und 80 %. Darüber hinaus liegen nicht unerhebliche Überschreitungen zwischen 22 % und 41 % vor, die teilweise weit über 60 km/h liegen. Dieses Messergebnis zeigt, wie dringlich und berechtigt das Anliegen der Anwohner der Veldener Straße und wie groß das Gefährdungspotenzial der Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger ist.
Lärm, Feinstaub und CO² sind eine zusätzliche Belastung der unmittelbaren Anlieger. Deshalb ist eine Immissionsmessung dringend erforderlich.
Den betroffenen Bürgern muss zeitnah ein Signal gegeben werden, dass der Stadtrat zu einer Lösung des Problems unverzüglich beiträgt.
Bis zur endgültigen Lösung einer Umgehungsstraße „Südumgehung“ (Hachelstuhl, Tiefenbach, Westtangente) kann es sich bei der geforderten stringenten Verkehrsüberwachung und evtl. 30 km/h-Beschränkung nur um eine Zwischenlösung handeln.




Bernd Friedrich Robert Neuhauser Rosemarie Schwenkert

Montag, 9. Februar 2009

Antrag: Überquerungshilfe Wittstraße

Antrag zur Verkehrssituation an der Überquerungshilfe/Verkehrsinsel Wittstraße, Höhe Karstadt-Bushaltestelle:

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Überquerungshilfe/Verkehrsinsel auf der Wittstraße - Höhe Karstadt - Bushaltestelle eine zusätzliche Beleuchtung erhält.

Begründung:
Die Überquerungshilfe wird von Fußgängern grundsätzlich als Fußgängerüberweg genutzt. Gerade weil der Inselcharakter mit seinen Verkehrsschildern einen Schutz vermittelt, benutzen besonders Kinder und ältere Mitbürger die Verkehrsinsel als Überweg über die Wittstraße.
Wegen der schlechten Ausleuchtung des Überweges kommt es bei Dunkelheit immer wieder zu Irritationen und gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und vorbeifahrenden KFZ, weil besonders dunkel gekleidete Fußgänger übersehen werden.
Die Anbringung einer Beleuchtung für den Überweg sollte das Unfallrisiko merklich verringern.


Bernd O. Friedrich Robert Neuhauser Rosemarie Schwenkert

Antrag Ginkgo biloba

Zur Bepflanzung von Straßenrändern, Parks und Gärten sollte mehr an die Baumgattung Ginkgo biloba gedacht werden.
Begründung: Ginkgo biloba – ein um 1730 von Engelbert Kämpfer aus Japan gebrachter Teebaum- ist einzige weitgehende unveränderte Art einer rund 250 Mill. Jahre alten und bis zur Eiszeit auch in Europa heimischen Gattung. Die Unempfindlichkeit macht den Ginkgo biloba zu einen beliebten Straßenbaum in vielen Städten. Dieser Baum erweist sich wiederstandsfähig gegen Abgase und wird nicht von Pilzen, Viren und anderen tierischen Parasiten befallen.



Schwenkert Rosemarie
Stadträtin

Mittwoch, 4. Februar 2009

Antrag Kletterzentrum

Wir nehmen Bezug auf den Antrag Nr. 223 der CSU-Fraktion vom 23.01.2009, den wir in vollem Umfang unterstützen und bitten um Aufnahme dieses ergänzenden Antrages in die Tagesordnung der Bausenatssitzung am 6.2.2009.


Ergänzend zum Antrag Nr. 223 Ziffer 2) stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Kletterzentrums im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch einen Einzelbebauungsplan / „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.


Ergänzende Begründung:
Der Einzelbebauungsplan/Vorhabenbezogene Bebauungsplan kann kurzfristiger erstellt werden als ein Bebauungsplan für das gesamte Gelände, vom Kaserneneck bis zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.


Die derzeitige Planung kann, nach den vorhandenen Planungsunterlagen des Vorhabenträgers, DAV-Sektion Landshut, relativ kurzfristig umgesetzt werden.


Um den Hauptantrag für eine Bezuschussung beim BLSV und DAV einreichen zu können, ist für den Vorhabenträger, DAV-Sektion Landshut, eine Baugenehmigungsbescheinigung und ein Grundstücksnachweis dringend erforderlich.


Die DAV-Sektion Landshut betreibt das zu klein gewordene Kletterzentrum mit hoher sozialer Kompetenz. Neben der Tatsache, dass der Verein einen hohen Mitgliederanteil an Jugendlichen hat (700), betreuen die Fachübungsleiter seit 6 Jahren den Schulsport. Zur Zeit werden, nach Aussagen des Sektions-Vorstandes, in 12 Unterrichtseinheiten 80 Schüler und Schülerinnen des Hans-Leimberger- und Carossa-Gymnasiums im Kletterzentrum unentgeltlich im Rahmen des Schulsports betreut.



Bernd O. Friedrich Robert Neuhauser gez. Rosemarie Schwenkert

Montag, 19. Januar 2009

Antrag: Mehr Transparenz - Internet

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Anträge und Plenaranfragen der Mitglieder des Stadtrates sollen grundsätzlich auf der Internetseite der Stadt Landshut, Startseite-Politik, unter der neuen Rubrik „Stadtratsanträge“ veröffentlicht werden.

Begründung:
Die Veröffentlichung der Anträge der Mitglieder des Stadtrates gibt den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Stadtratsarbeit und erhöht die Transparenz in die kommunalpolitische Arbeit.
Wir beziehen uns auf die Anträge Nr. 29 und Nr. 30 vom 20.05.2008 (Eingang Hauptamt am 28.05.2008), die bis heute nicht bearbeitet wurden.



Bernd O. Friedrich Robert Neuhauser Rosemarie Schwenkert

Dienstag, 23. Dezember 2008

Antrag: Ausweisung von Baugebieten

Der Stadtrat möge beschließen:




Bei zukünftigen Ausweisungen von Baugebieten soll, im Rahmen entsprechender Städteplanung, auf den Verkauf von nicht einzäunungsfähigen Grundstücksbereichen zu Baulandpreisen verzichtet werden.





Begründung:


Wie in den Baugebieten "Nördlich Wolfgangssiedlung" und Moniberg "Schmiedlacker" führten diese Festsetzungen zu Missverständnissen, Rechtsunsicherheit und zu Verstößen gegen die Baurichtlinien durch die Grundstückseigentümer.




Auf keinen Fall aber sollten den Grundstückserwerbern Grundstücksteile zu Baulandpreisen verkauft werden die sie nur eingeschränkt nutzen können. Zudem ist diese Festsetzung in den Augen der Bürgerschaft "Bürgerunfreundlich" und führt zu ständigen Ärgernissen und damit verbundenem Verwaltunsaufwand.




Die notwendigen Kosten der Grundstücksteile für städteplanerische Auflagen könnten ggf. in den Preis für Straßengrund oder in die Erschließungskosten für Straßenbegleitgrün einbezogen werden.




Bernd O. Friedrich

Freitag, 24. Oktober 2008

Antrag: Risiken durch die Finanz- und Wirtschaftskrise für die Stadt

Risiken für die Sparkasse Landshut und Risiken für den Haushalt der Stadt Landshut durch die Entwicklung der BayernLB



Dem Stadtrat und insbesondere den Mitgliedern des Haushaltsausschusses wird Auskunft erteilt über:

1. Welche Auswirkungen hat die LB-Hilfsaktion für die Sparkasse Landshut?

2. Welche Risiken ergeben sich aus dieser Hilfsaktion für den Haushalt der Stadt Landshut?



Um zeitnahe Vorlage des Berichtes, noch vor der Sitzung des Haushaltsausschusses am 10.11.2008, wird gebeten.



Begründung:

Wie aus der Presse zu entnehmen ist, sind die bayerischen Sparkassen mit 300 Millionen Euro am Rettungspaktet für die BayernLB beteiligt. Das hat vermutlich auch für die Sparkasse Landshut und den Haushalt der Stadt Landshut Konsequenzen.



Bernd O. Friedrich gez. Robert Neuhauser gez. Rosemarie Schwenkert

Freitag, 10. Oktober 2008

Antrag: Auswirkungen einer möglichen Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Standort Landshut

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und den Stadtrat zu informieren:

- Gibt es ein strategisches Frühwarnsystem mit dem die Signale aus dem wirtschaftlichen Umfeld von BMW erfasst und systematisch ausgewertet werden?
- Wie ist die Stadtverwaltung auf geringere Steuereinnahmen durch BMW vorbereitet?
- Gibt es, bei der derzeitigen Finanz- und bevorstehenden Wirtschaftskrise vorbereitende Maßnahmen, die sich auf die Risikofaktoren und Präventionsarbeit einstellen?
- Eine Diskussion im Haushaltsausschuss der Stadt Landshut über diese Problematik muss geführt werden.

Begründung:
Seit längerer Zeit stellt sich für mich die Frage: Gibt es in den politischen Gremien der Region Landshut: Stadtmanagement, Landkreismanagement, strategische Frühwarnsysteme, insbesondere wenn es um
geringere Steuereinnahmen z.B. bei BMW geht?
Die negativen Signale dazu werden immer deutlicher wie man aus der Presse fast täglich entnehmen kann.
Es geht darum, auf wirtschaftliche Probleme bei BMW aber auch anderen Unternehmen und damit verbundene, geringere Steuereinnahmen für Stadt und Land vorbereitet zu sein, mit allen Folge-, Fern- und Nebenwirkungen.
Im Haushaltsplan soll das berücksichtigt werden.



gez.
Neuhauser Robert

Freitag, 12. September 2008

Dringlichkeitsantrag: B 15 - Mautpflicht

Beantragung, die B 15 zwischen Landshut und Rosenheim in die Mautpflicht für Lastkraftwagen zu nehmen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Landshut nimmt unverzüglich Verbindung auf mit den zuständigen Institutionen des Freistaates Bayern und mit den Gemeinden zwischen Landshut und Rosenheim:

Klärung mit dem Freistaat Bayern zur Erhebung der B 15 alt zwischen Landshut und Rosenheim in die Mautpflicht.
Klärung, ob weitere Möglichkeiten bestehen, die Veldener Straße vom Schwerlastverkehr zu befreien.
Verbindung aufnehmen mit den Gemeinden, die zwischen Landshut und Rosenheim unmittelbar von der B 15 Ortsdurchfahrt betroffen sind, um gemeinsam eine Mautpflicht der B 15 zu initiieren.

Begründung:
Nach dem schweren LKW-Unfall mit Todesopfern und Hausbeschädigungen in der Veldener Straße vom 11.09.2008 ist eine dringende Lösung zu finden, um zumindest den Schwerlastverkehr von der Veldener Straße zu verbannen.
Schon Jahre lang fordert die Wohnbevölkerung der Veldener Straße eine Lösung dieses Problems, ohne dass bis heute auch nur ansatzweise etwas geschehen ist.
Eine Erhebung zur Mautpflicht würde zunächst zur Lösung des gesamten Verkehrsproblems beitragen.

Wir verweisen auf unseren Antrag vom 05.09.2008.

Bernd O. Friedrich gez. Rosemarie Schwenkert gez. Robert Neuhauser

Freitag, 5. September 2008

Antrag: B 15

1. Verbindungsaufnahme mit den Gemeindeverwaltungen Kumhausen und Tiefenbach zur Klärung von Maßnahmen zum Bau einer Umgehungsstraße von der B 15 in Richtung B 11.
2. Überprüfung der Planungsgrundlagen für die „Äußere Westtangente Landshut“.


Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Landshut nimmt Verbindung auf mit den Gemeindeverwaltungen Kumhausen und Tiefenbach:

Klärung über den Stand der erforderlichen Maßnahmen zum Bau einer Umgehungsstraße (Hachelstuhl-Tiefenbach B11), um den Schwerlastverkehr weiträumig über die B 11 auf die A92 zu verlagern.
Klärung über die geplante Trassenführung.
Prüfung, ob die gem. Sitzungsniederschrift des Bausenat der Stadt Landshut Ziff. 3 Siedlungsstruktur und Verkehr, vom 29.02.2008 Vorbehalte der Stadt zur Zustimmung der Umgehungsstraße beseitigt sind.
Prüfung, ob der geplante Anschlusspunkt an die B 11 bei Tiefenbach nicht Sinnvollerweise mit der geplanten Westtangente zu koordinieren ist.

Begründung:

Die Verkehrsverhältnisse auf der Veldener Straße sind sowohl für die Wohnbevölkerung der Gemeinde Kumhausen und des Landshuter Ortsteils Achdorf unerträglich und gefährlich geworden. Lärm-, CO2- und Feinstaubimmissionen wirken sich in erheblichen Maße gesundheitsschädigend aus.
Die Entlastung, die durch den Bau der B 15 neu zu erwarten ist, wird sich vor den Jahren 2020 bis 2025 nicht realisieren lassen:
Die Begründung dafür ist die geplante Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes mit hoffentlich der Entscheidung, dass der südliche Weiterbau zwischen Essenbach und Geisenhausen in den „Vordringlichen Bedarf“ durch den Bundestag erhoben wird. Wegen der Bundestagswahl im Jahre 2009 ist mit dieser Überprüfungen und Entscheidung frühestens im Jahre 2010 zu rechnen. Weitere Gründe sind die voraussichtliche Fertigstellung des Bauabschnittes bis Essenbach, bei optimalsten Voraussetzungen, insbesondere Finanzierung und der zu erwartenden Schwächung der Konjunktur, etwa im den Jahren 2014/2015. Sollten bis dahin die Baugenehmigung und finanziellen Voraussetzungen für den Weiterbau über die Isar bis Geisenhausen gegeben sein, ist mit einer Fertigstellung vor 2020 nicht zu rechnen, bei wieder rum optimalen Voraussetzungen. Allein der mit 200 Mio. € veranschlagte Tunnelbau durch die Isarleiten, ist jetzt schon einer Kostenexplosion auf dem Rohstoffmarkt (Stahl – Beton) von über 50 % ausgesetzt. Selbst wenn im Jahr 2020 der Bauabschnitt bis Geisenhausen abgeschlossen werden könnte, endet der Verkehr mehr oder weniger im Niemandsland, so dass die bisherigen Wege über die B 15 alt, durch die Stadt Landshut, weiterhin benutzt werden müssten.

Die einzige Lösung für die Entlastung der prekären Landshuter Verkehrssituation, ist die dringende Schaffung von Umgehungsstraßen. Hierzu bietet sich das Vorhaben der Gemeinde Kumhausen, dass schon in seinem Ursprung in das Jahr 1986 zurück geht, besonders an.
Eine Umgehungsstraße zwischen Hachelstuhl und Tiefenbach, ohne den weiteren Anschluss an die äußere Westtangente Landshut, bedeutet für die Stadt Landshut nur eine teilweise Entlastung. Sie bietet nur dann eine effektive Entlastung, besonders des Schwerlastverkehrs, wenn der Verkehr über die äußere Westtangente an die A 92 Landshut West zu- und abgeführt werden könnte.


Bernd O. Friedrich gez. Rosemarie Schwenkert gez. Robert Neuhauser

Montag, 14. Juli 2008

DRINGLICHKEITSANTRAG: Verkehrsregelung Burg Trausnitz

Vorlage zur Sitzung des Verkehrssenates am 17.07.2008 TOP 7
„Regelung des ruhenden Verkehrs und Gewährleistung der Anfahrt für Feuerwehr und sonstige Rettungsfahrzeuge in Richtung Burg Trausnitz“

Der Verkehrssenat möge beschließen:

Die durch die Verwaltung vorgeschlagene Veränderung der Beschilderung entlang der Straßenzüge Edmund-Jörg-Strasse/Kalcherstraße wird abgelehnt.

Begründung:

1. Die seitens des Verkehrsamtes vorgeschlagene neue Regelung des Verkehrs, auf der Edmund-Jörg-Straße in Richtung Burg Trausnitz ein beständiges Halteverbot einzurichten, verhindert den Anliegern das Abstellen ihrer KFZ. Insbesondere beiderseits ab „ Am Graben“ bis Einmündung Kalcherstraße und ab der Hausnummer 29 rechtsseitig der Edmund-Jörg-Str. in Richtung Burg Trausnitz. Die Bewohner der vorwiegend älteren Mehrfamilienhäuser beiderseits verfügen nur über einzelne Garagen und Abstellplätze, so dass ein Abstellen der KFZ für einen Teil der Bewohner auf der Straße nicht mehr möglich ist. Eine alternative Möglichkeit ist nicht vorhanden.
2. Auf der Kalcherstraße rechtsseitig, in Richtung Burg Trausnitz, wird ebenso den Anliegern die Möglichkeit genommen ihre Kfz wegen mangelnder Abstellflächen und Garagen auf der Straße abzustellen.
3. Die immer häufiger durchgeführten Veranstaltungen auf der Burg Trausnitz bedeuten, insbesondere für die Anwohner der Kalcher- und der Edmung-Jörg-Straße, eine gerade noch geduldete Lärmbelästigung durch den vermehrten Publikums- und Kfz-Verkehr.


Vorschlag:

1. Edmund-Jörg-Straße ab „Am Graben“ erhält beiderseits bis Einfahrt Hofgarten-Parkplatz Halteverbotszeichen (VZ 283 StVO) mit Klappschild „An Sonn- und Feiertagen“.
2. Die Regelung ab Einfahrt Hofgarten-Parkplatz Richtung Burg verbleibt wie bisher.
3. Kalcherstraße rechtsseitig in Richtung Burg erhält gleiche Regelung mit Halteverbotszeichen und Klappschild.
4. Die Regelung linksseitig Kalcherstraße Richtung Burg verbleibt wie bisher.
5. Die vorgeschlagenen Möglichkeiten ersparen sowohl der Stadt, als auch den Veranstaltern ein lästiges Aufstellen von temporären Verkehrsschildern.
6. Das widerrechtliche Parken ist durch entsprechende Überwachung zu ahnden.


Bernd Friedrich