Freitag, 25. Februar 2011

Änderung der Richtlinien für den Kulturförderpreis

Der Stadtrat möge beschließen, das die Kriterien für die Vergabe des Kulturförderpreises auf alle Formen der Kunst (darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur und Musik) erweitert werden, wie in Punkt 4 der gültigen Richtlinien ohnehin festgelegt.

Begründung:

Aus den aktuell gültigen Richtlinien lässt sich eine eindeutige Bevorzugung der bildenden Kunst feststellen. Nicht nur das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten (Stadtverwaltung und zwei Vereine für bildende Kunst), sondern auch die Festlegung auf Ausstellung der Werke der Kunstschaffenden belegt diese einseitige Handhabung.

Dadurch wurden die darstellende Kunst, Musik und Literatur (bis auf eine Ausnahme) vernachlässigt.

Wie unter Punkt 4 der aktuellen Richtlinien festgelegt, können Künstler „aus allen Bereichen der Kunst vorgeschlagen und ausgezeichnet“ werden.

Um dies auch zu bewerkstelligen, müssten die Richtlinien in folgenden Punkten umfassender definiert werden:
- Vorschlagsrecht muss auf alle Bereiche der Kunst ausgeweitet werden,
- die Darstellung der künstlerischen Leistung soll auf alle Kunstbereiche ausgeweitet werden (nicht nur Ausstellungen, sondern auch z. B. Theaterpräsentationen, Kompositionen, Lesungen etc.).

Ebenso wäre eine andere Zusammenstellung der Fachjury gewünscht, beispielsweise bei Kandidaten der darstellenden Kunst Juroren aus allen anderen Bereichen der Kunst.


Rosemarie Schwenkert
Bernd O. Friedrich
Margit Napf

Donnerstag, 3. Februar 2011

Bewerbung für die Dependance einer Technischen Universität (TU) in Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung ermittelt unverzüglich die aktuellen Zahlen der Studierenden an den Hochschul-/Fachhochschul- Standorten:
- Regensburg
- Passau
- Straubing
- Deggendorf
- Landshut
2. Die Verwaltung der Stadt Landshut prüft die Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe (Runder Tisch Dependance TU) bestehend aus Fachpersonal der Verwaltung (Bildung, Liegenschaft, Baureferat ect.), Professoren der FH-Landshut und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Industrie/Gewerbe zur Vorbereitung und Durchführung einer professionellen Bewerbung für den TU-Standort Landshut.
3. Als möglicher Standort ist das Areal der alten JVA zu prüfen.

Begründung:
Das Oberzentrum Landshut, Sitz der Regierung von Niederbayern, mit seiner traditionellen Verbundenheit der historischen Gründung der LMU München ist vorrangig geeignet für einen möglichen TU-Standort.
Vergleichszahlen mit anderen Hochschul-, Fachhochschulstandorten sind als Argumentationshilfen zu erstellen.
Ein vorbereitetes, professionelles Konzept ist Bedingung für eine mögliche und erfolgreiche Bewerbung.
Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Fachhochschule, ortsansässige Persönlichkeiten der LMU München und der Industrie/Gewerbes können wichtige Mittler und Vermittler für eine erfolgreiche Bewerbung sein.
Eine Nutzung des Areals, im Besitz des Freistaates, bietet sich ggf. an.


gez.Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Montag, 31. Januar 2011

Asylbewerber – Zuweisung für die Stadt Landshut durch die Regierung von Niederbayern

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Regierung von Niederbayern Kontakt aufzunehmen, um gemäß DVAsyl § 7 die Anwendung des Verteilungsschlüssels für die Stadt Landshut (5,8 %) zu verlangen.


Begründung:
Die BFL-Stadträte/-innen nahmen am Mittwoch, 26.01.2011, an der Sitzung des Netzwerkes Integration im Landratsamt Landshut teil. Hierbei wurde bekannt, dass der Stadt Landshut zu diesem Zeitpunkt bereits 220 Asylbewerber zugewiesen wurden.

Gemäß DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel der Stadt Landshut 5,8 % vorgesehen, für den Landkreis 12,2 %. Dem Landkreis wurden bisher keine Asylanten zugewiesen. In der DV Asyl § 7 wird in einem Zusatz festgelegt, Zitat: „Die auf Grund der Verteilung nach § 6 innerhalb des Regierungsbezirks aufzunehmenden Personen werden auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden verteilt. Die Verteilung erfolgt durch die Regierung.“ In Satz 2 heißt es: „Der Verteilungsschlüssel nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“

Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug (Asylwohnheim Schönbrunner Straße) in die Übergangslösung Kasernenwachgebäude an der Kapazitätsgrenze (Stand: 80 Asylbewerber), einschließlich der Auslagerungen in Privatunterkünfte. Also waren zu diesem Zeitpunkt bereits die Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichend.
Es ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich nach dem neuesten Stand bereits 220 Asylbewerber (Steigerung um über 60 %) in Landshut. In der Plenarsitzung vom 17.12.2011 wurde unter Position 5 der Beschluss gefasst (Abstimmungsergebnis 30:4), die Regierung von Niederbayern aufzufordern, der Stadt Landshut nicht mehr Asylbewerber zu zuweisen, sondern auch andere Gebietskörperschaften anteilmäßig zu beteiligen.

Nach Vorgabe der DVAsyl § 7 ist es vorzusehen anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen, wenn die Kapazität der Gemeinschaftsunterkünfte im Standort Landshut nicht mehr ausreicht. Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits Asylbewerber in anderen, nicht gemeinschaftlichen Unterkünften der Stadt ausgelagert.




Bernd O. Friedrich
gez. Schwenkert Rosemarie
gez. Margit Napf

Dienstag, 25. Januar 2011

191 Asylbewerber in der Hauptstadt von Niederbayern

Stadtrat und Stadtverwaltung vor vollendete Tatsachen gesetzt?

Erstmalig besuchen Stadträte der Stadt Landshut das vorläufige „Flüchtlingswohnheim Wachgebäude“ der ehemaligen Schoch-Kaserne. Bei dieser Besichtigung erfahren die Stadträte der BFL-Fraktion, dass Landshut aufgrund der Zuweisung durch die Regierung von Niederbayern inzwischen 191 Asylbewerber aufnehmen musste. Anlass neben dem Informationsbesuch war unter anderem eine geplante Unterstützung der Sozialabteilung der „Bürger für Landshut e.V.“ für die Flüchtlinge des Wohnheimes. Beabsichtigt ist es den desolaten Zustand des Fahrradparks der Flüchtlinge zu verbessern. Dazu wird sporadisch eine Fachkraft gestellt, die die Flüchtlinge zur Eigeninitiative anleitet mit gespendeten Ersatzteilen die Fahrräder zu reparieren und den Gebrauch langfristig zu sichern.

Laut Mehrheitsbeschluss des Stadtrates wurden in der Plenarsitzung am 17. Dezember 2010 der Regierung von Niederbayern zwei Standorte für den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genannt. Zuerst die Nutzung des Wachgebäudes der ehemaligen Schoch-Kaserne mit 23:15 Stimmen. - Die BFL-Fraktion votierte dagegen, weil über eine Immobilie, die sich im Besitz der Bundesvermögensstelle befindet, der Stadtrat nicht entscheiden kann. – Zweitens, mit 21:17 Stimmen das sich im Besitz des Freistaates befindende Grundstück an der Maximilianstraße. Die Bedenkenträger beider Lösungsvorschläge haben sich bereits lautstark in den Medien gemeldet. In der gleichen Beschlussfassung wurde über den mündlichen Antrag der Kollegin Dr. Moratschek (Ergebnis 30:4) abgestimmt, die Regierung von Niederbayern aufzufordern Landshut nicht mehr Asylbewerber zuzuweisen, als dies der Verteilerschlüssel gemäß (DVAsyl) Asyldurchführungsverordnung vorsieht. Somit sind anderen Gebietskörperschaften anteilmäßig Asylbewerber zuzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt diskutierte der Stadtrat über einen Bestand von ca. ca 80 bis 100 zugewiesenen Asylbewerbern.

Mit Befremden stellen die BFL-Stadträte/Innen fest, dass die Regierung von Niederbayern inzwischen, entgegen des Beschusses vom 17.12.2010 und laut Auskunft Sozialamt der Stadt und Pressestelle der Regierung, mit insgesamt 191 Asylbewerbern neue Tatsachen geschaffen hat. Laut DVAsyl § 7 sind im Verteilungsschlüssel für die Stadt Landshut 5,8% und für den Landkreis 12,2% vorgesehen. Zuständig ist die Regierung von Niederbayern. Dem Landkreis sind derzeit keine Bewerber zugewiesen. Zitat DVAsyl: „Der Verteilungsschlüssel….. findet keine Anwendung, wenn und soweit die aufzunehmenden Personen in den im Regierungsbezirk vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können.“ Nach Auffassung der Regierung von Niederbayern ist der Verteilungsschlüssel erst dann anzuwenden, wenn keine Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mehr zur Verfügung stehen. Landshut lag vermutlich bereits vor Umzug in die Übergangslösung Kaserne an der Kapazitätsgrenze. Offensichtlich ist zu vermuten, dass die vorläufige Lösung der Kasernennutzung mit ihrer vorübergehenden hohen Kapazität dazu benutzt wird neue Fakten zu schaffen und zu manifestieren. Derzeit befinden sich 146 Asylanten/Flüchtlinge im Wachgebäude. 30 Bewerber sind in anderen Einrichtungen untergebracht. 15 traumatisierte Bewerber befinden sich ebenfalls in anderen Einrichtungen auf Stadtgebiet. Allein diese Tatsache sollte ausreichen die Stadt dringlichst zu entlasten und anderen Gebietskörperschaften Bewerber zuzuweisen.

Mit Befremden nimmt die BFL-Fraktion auch zur Kenntnis, dass die Regierung von Niederbayern eine zusätzliche Belastung für Kosten des Grundstückes (Maximilianstraße) beklagt. Die Finanzierungszusage des Sozialministeriums sei nur für den Neubau einer Unterkunft gegeben, während die Stadt das Grundstück kostenlos zu stellen hat. Zu bemerken ist, dass das vorgeschlagene Grundstück und auch weitere Grundstücke (ohne nahe Wohnbevölkerung) zwischen Finanzamt/Podewilsstraße und Versorgungsamt/Hauptfriedhof im Besitz des Freistaates sind.

Freitag, 29. Oktober 2010

Klausurtagung der Fraktion Bürger für Landshut in Berlin vom 04.10. - 06.10.2010

In offenen Gesprächen wurde die zurückliegende Arbeit der Stadtratsfraktion Bürger für Landshut e. V. von den einzelnen Stadträten bewertet.

Die Grundsätze der reibungslosen Zusammenarbeit eines koodinativen Informationsaustausches für die einzelnen Ausschuss- und Senatssitzungen wurden dabei erörtert.

Auf der Basis der bisherigen guten Zusammenarbeit in der Fraktion wird eine noch bessere beiderseitige Kommunikation mit der Vereinsführung und den Mitgliedern des Vereins angestrebt.

Landshuter Wochenblatt vom 27.10.2010




Landshuter Rundschau vom 27.10.2010


Bürger für Landshut: Wehrdienst-Reform gefährdet 222 Landshuter Zivildienststellen

In Landshut werden derzeit in 35 Zivildienststellen (ZDS) 123 junge Männer beschäftigt, die statt Wehrdienst einen 6-monatigen Zivildienst ableisten. Insgesamt sind 222 Zivildienstplätze (ZDP) in Landshut vorhanden. Durch vergangene gesetzliche Maßnahmen,
wie die Verkürzung der Wehrpflicht und damit automatisch
verbundener Verkürzung der Zivildienstzeit, sind bereits jetzt nahezu 100 Plätze nicht besetzt. Zahlen, die von der Fraktion der "Bürger für Landshut" beim zuständigen Regionalbetreuer für die Regionen München, Landshut und Erding, Günter Mäbert, ermittelt wurden. Durch das am 1.12.2010 in Kraft tretende Wehrrechtsänderungsgesetz (Aussetzung der Wehrpflicht und damit Aussetzung der Zivildienstpflicht) erfolgt schon mit Beginn des Jahres 2011 eine weitere Reduzierung und ab April 2011 nochmals eine erhebliche Reduzierung der Zivildienstleistenden in Landshut.
Besonders betroffen sind davon viele gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Stadt und Landkreis. Beispielsweise werden im Landshuter Klinikum zur Zeit 38 Zivildienstleistende (ZDL), im Lakumed 16 ZDL, beim BRK-Kreisverband von 35 (ZDP) 19 ZDL, bei Einrichtungen der Caritas 30 ZDL und bei der Landshuter Jugendherberge 7 ZDL beschäftigt. Die Fragestellung bei allen Zivildienststellen ist: Wie kann das Wegbrechen der Zivildienstleistenden in Landshut kompensiert werden? Versuche von einigen Zivildienststellen, die Ausschreibung von Zivildienstplätzen zu intensivieren, schlugen bisher fehl.
Würde man die z.Zt. 123 Landshuter Zivildienstleistenden durch reguläre Arbeitskräfte ersetzen, so müssten die betroffenen Zivildienststellen zusammen 5 Millionen €uro aufbringen. Auf Bundesebene wären das, bei derzeit über 90.000 ZDL, Beträge in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite stehen, bei Ersatz durch neue Arbeitsplätze erhebliche Mehrkosten wie Erhöhung der Krankheitskosten bzw. Sozialkosten zur Debatte.
Anlässlich einer Klausurtagung der BFL-Fraktion in Berlin wurden Gespräche mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, dem stellvertretenden Wehrbeauftragten Ministerialdirigent Karl-Dietrich Haase und Mitgliedern des Bundestages geführt. Dabei wurden geplante Lösungen diskutiert, wie zum Beispiel der freiwillige zusätzliche Zivildienst, eine Verlängerung des jetzigen Dienstes um bis zu 6 Monate. Diese Kompensation über den April 2011 hinaus ist jedoch erheblich in Frage gestellt. Als weitere Lösung sollen die bisher 90.000 ZDP durch 30.000 freiwillige Stellen ersetzt werden. Auch diese Lösung wird von Insidern als wenig erfolgreich eingeschätzt, denn, wer wird schon freiwillig diesen, nicht gerade lukrativen Dienst, leisten. In der Diskussion stand auch die Einführung eines sogenannten „Sozialen Pflichtjahres“ für alle jungen männlichen und weiblichen Bundesbürger. Von Teilnehmern der Diskussionsrunde grundsätzlich begrüßt , weil für die soziale Kompetenz von jungen Menschen ein wichtiger erzieherischer Effekt am Dienst für die Gesellschaft zur Wirkung käme. Jedoch von politischer Seite kaum durchsetzbar, weil dazu eine Gesetzesänderung des Artikel 12a (Wehrpflichtdienst nur für Männer) des Grundgesetzes mit 2/3 Mehrheit notwendig ist. Zu dieser unpopulären Maßnahme wird wohl kaum ein Bundestagsabgeordneter zustimmen.
Ein Ausweichen auf das „Freiwillige Soziale Jahr“ FSJ wäre eine weitere Kompensationsmöglichkeit. Jedoch erfordert diese Lösung, nach Auskunft des stellvertretenden Leiters des BRK-Kreisverbandes Landshut, H. Volkmer, die Abschaffung des Zeitfensters (Einstellung nur für die Monate Juli, August, September). So dass zur besseren Planung Einstellungen jeweils zum Quartal vorgenommen werden könnten. Nachteil beim FSJ ist die Möglichkeit der Dienstleistenden zu jeder Zeit kündigen zu können, wenn beispielsweise ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Ein rechtzeitiges Reagieren auf die bevorstehenden gravierenden Einschnitte, mit Unterstützung der Politik, ist dringend erforderlich.
Bildtext: Die Stadträte der" Bürger für Landshut", darunter Fraktionschef Bernd Friedrich, Margit Napf und Rosmarie Schwenkert, im Gespräch mit Wehrbeauftragten, dem Bundesamt für Zivildienst, dem Bundeswehrverband und Mitgliedern des Bundestages.

Stadtratsantrag der Fraktion Bürger für Landshut e. V. - Immissionsberechnung

Die Stadtverwaltung veranlasst eine Immissionsberechnung für Lärmimmission und CO²-Immission (ggf. Feinstaubimmission) für die gesamte Veldener Straße bis zur Ortsgrenze der Nachbargemeinde Kumhausen.


Begründung:

Die Belastung durch den starken und zunehmenden Verkehr für die Achdorfer Bürger, insbesondere für die Bewohner der Veldener Straße, ist nach wie vor unerträglich, vermutlich sogar gesundheitsgefährdent.

Bei der Verkehrszählung am 08.02.2005 wurden 15.800 Kfz/24 Std gezählt. Anlässlich der Verkehrsuntersuchung 4/2010 waren es bereits 16.500 Kfz/24 Std.
Gemäß Prognose der gleichen Verkehrsuntersuchung werden für 2025 ca. 19.200 Kfz/24 Std. erwartet.

Diese Zahlen erfordern dringend eine Feststellung der Immissionen um geeignete Maßnahmen zur Entlastung der Bürger durchzusetzen.

Bernd O. Friedrich

gez. Margit Napf

gez. Rosemarie Schwenkert

Wehränderungsgesetz führt zum Einbruch bei Landshuter Zivildienststellen

In Landshut werden derzeit in 35 Zivildienststellen ZDS ( 222 Zivildienstplätze ZDP vorhanden) 123 junge Männer beschäftigt, die statt Wehrdienst einen 6-monatigen Zivildienst ableisten. Durch vergangene gesetzliche Maßnahmen, wie die Verkürzung der Wehrpflicht und damit automatisch verbundener Verkürzung der Zivildienstzeit, sind bereits jetzt nahezu 100 Plätze nicht besetzt. Zahlen, die in einem Fraktionsgespräch mit dem zuständigen Regionalbetreuer für die Regionen München Landshut und Erding, Günter Mäbert ermittelt wurden. Durch das am 01.12.2010 in Kraft tretende Wehrrechtsänderungsgesetz (Aussetzung der Wehrpflicht und damit Aussetzung der Zivildienstpflicht) erfolgt schon mit dem Jahresbeginn 2011 eine weitere Reduzierung und ab April 2011 nochmals eine erhebliche Reduzierung der Zivildienstleistenden in Landshut.
Besonders betroffen sind davon viele gemeinnützige und soziale Einrichtungen in Stadt und Landkreis. Beispielsweise werden im Landshuter Klinikum zur Zeit 38 Zivildienstleistende (ZDL), Lakumed 16 ZDL, beim BRK-Kreisverband von 35 (ZDP) 19 ZDL, bei Einrichtungen der Caritas 30 ZDL und bei der Landshuter Jugendherberge 7 ZDL beschäftigt. Die Fragestellung bei allen Zivildienststellen ist: Wie kann das Wegbrechen der Zivildienstleistenden in Landshut kompensiert werden? Versuche von einigen Zivildienststellen die Ausschreibung von Zivildienstplätzen zu intensivieren schlugen bisher fehl.
Würde man die z.Zt. 123 Landshuter Zivildienstleistenden durch reguläre Arbeitskräfte ersetzen, so müssten die betroffenen Zivildienststellen zusammen 5 Millionen € aufbringen. Auf Bundesebene wären das, bei derzeit über 90.000 ZDL, Beträge in Milliardenhöhe. Auf der anderen Seite stehen, bei Ersatz durch neue Arbeitsplätze erhebliche Mehrkosten wie Erhöhung der Krankheitskosten bzw. Sozialkosten zur Debatte.
Anlässlich einer Klausurtagung der BFL-Fraktion in Berlin wurden Gespräche mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, dem stellvertretenden Wehrbeauftragten Ministerialdirigent Karl-Dietrich Haase und Mitgliedern des Bundestages geführt. Dabei wurden geplante Lösungen diskutiert, wie zum Beispiel der freiwillige zusätzliche Zivildienst, eine Verlängerung des jetzigen Dienstes um bis zu 6 Monate. Diese Kompensation über den April 2011 hinaus ist jedoch erheblich in Frage gestellt. Als weitere Lösung sollen die bisher 90.000 ZDP durch 30.000 freiwillige Stellen ersetzt werden. Auch diese Lösung wird von Insidern als wenig erfolgreich eingeschätzt; wer wird schon freiwillig diesen, nicht gerade lukrativen Dienst, leisten. In der Diskussion stand auch die Einführung eines sogenannten „Sozialen Pflichtjahres“ für alle jungen männlichen und weiblichen Bundesbürger. Von Teilnehmern der Diskussionsrunde grundsätzlich begrüßt , weil für die soziale Kompetenz von jungen Menschen ein wichtiger erzieherischer Effekt am Dienst für die Gesellschaft zur Wirkung käme. Jedoch von politischer Seite kaum durchsetzbar, weil dazu eine Gesetzesänderung des Artikel 12a (Wehrpflichtdienst nur für Männer) des Grundgesetzes mit 2/3 Mehrheit notwendig ist. Zu dieser unpopulären Maßnahme wird wohl kaum ein Bundestagsabgeordneter zustimmen.
Ein Ausweichen auf das „Freiwillige Soziale Jahr“ FSJ wäre eine weitere Kompensationsmöglichkeit. Jedoch erfordert diese Lösung, nach Auskunft des stellvertretenden Leiters des BRK-Kreisverbandes Landshut, H. Volkmer, die Abschaffung des Zeitfensters (Einstellung nur für die Monate Juli, August, September). So dass zur besseren Planung Einstellungen jeweils zum Quartal vorgenommen werden könnten. Nachteil beim FSJ ist die Möglichkeit der Dienstleistenden zu jeder Zeit kündigen zu können, wenn beispielsweise ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung steht.
Ein rechtzeitiges Reagieren auf die bevorstehenden gravierenden Einschnitte, mit Unterstützung der Politik, ist dringend erforderlich.

Montag, 28. Juni 2010

Stadtratsantrag: Ausstellung in der Residenz Deutscher Bau "Archäologie-Keramik"

Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 25.06.2010 betreffend der Ausstellung in der Residenz Deutscher Bau „Archäologie-Keramik“ am 11.09.2010

Der Stadtrat möge die Ausstellung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.


Begründung:

Es ist unklug den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Es gibt noch kein Nutzungskonzept für das gesamte Museum mit dem Marstall.

Erst sollte ein umfassendes Gesamtkonzept unterbreitet werden, in welchem festgelegt sein müsste, welche Räume für welche Objekte sich am Besten eignen.
Laut Herrn Oberbürgermeister Rampf liegt aber so ein Konzept derzeit nicht vor.
Die vorzeitige Teilausstellung kommt deshalb zu früh.

Es wäre wünschenswert, wenn ein synergetisches Gesamtkonzept, unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten unserer prachtvollen Residenz, erstellt wird.
Man könnte die großen Räume mit den Fluren und den Verbindungsgängen durch geeignete Positionierung der Exponate in einem geschichtsträchtigen Einklang bringen.

Der Zeitpunkt für die Eröffnung der geplanten Ausstellung ist deshalb zu früh angesetzt, da bisher nichts Verbindliches geplant ist.

Ingeborg Pongratz

Rosemarie Schwenkert
Margit Napf

Stadtratsantrag: Haushaltsberatungen

Die Unterzeichner stellen den Antrag noch im Juli eine Haushaltsberatung anzusetzen, um etwaige Sparvorschläge in die Haushaltssitzung im Herbst einzubringen.


Begründung:

Aufgrund der hohen Verschuldung im Bund, der Länder und Kommunen sind alle gezwungen Einsparungen vorzunehmen.

Die Stadtverwaltung mit allen Referaten sollen Vorschläge für Einsparungen unterbreiten einschließlich der freiwilligen Leistungen.

Die Bürger, Vereine und Verbände sind frühzeitig auf die Einschnitte aufmerksam zu machen und sind aufgerufen selbst Einsparungsvorschläge zu unterbreiten.

Rosemarie Schwenkert
Ingeborg Pongratz
Margit Napf
Ludwig Zellner
Bernd O. Friedrich
Christine Ackermann
Prof. Dr. Christoph Zeitler
Kirstin Sauter
Elke März-Granda

Donnerstag, 6. Mai 2010

Für unsere Stadträtin Margit Napf

zum 75. Geburtstag


Alles Liebe, Gesundheit und noch ein langes Leben!







Dienstag, 4. Mai 2010

Dringlichkeitsantrag; Parksituation im Bereich des Landratsamtes/Kreiskrankenhaus Achdorf/Ärztehaus

Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, bezüglich der Verkehrssituation um das Landratsamt, Kreiskrankenhaus Achdorf und Ärztehaus mit dem Landkreis in Verhandlung zu treten, die zielgerichtet zu einer Lösung der inakzeptablen Verkehrsverhältnisse führt.

Begründung:
Durch ständig wachsende Bebauung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses, Ärztehauses und Landratsamtes ist das Verkehrsaufkommen zu einer unerträglichen Belastung für die privaten Anlieger im Umkreis geworden.
Auch ein Neubau eines Parkplatzes führt nicht zu einer Lösung. Die Anwohner befürchten durch den geplanten Mitarbeiterparkplatz eine weitere unzumutbare Belastung durch Abgase, Lärm, Parkplatzbeleuchtung, Winterdienst und letztlich zu einer Wertminderung der Grundstücke.
Anlässlich von Beerdigungen/Trauerfeiern auf dem angrenzenden Achdorfer Friedhof werden, mangels Parkraum, die angrenzenden Straßen der Wohngebiete zugeparkt.

Vorschläge:
Die Verhandlungen mit dem Landkreis sollten mittelfristig als Zielrichtung eine Umwandlung der zentral liegenden Flächenparkplätze in ein mehrstöckiges Parkdeck umfassen.
Als kurzfristige Lösung ist zu prüfen, ob den betroffenen privaten Anliegern sogenannte Anliegerparkplätze ausgewiesen werden.
Im Übrigen ist zu prüfen, ob die Planung des Mitarbeiterparkplatzes dem Flächennutzungsplan entspricht, der ausschließlich Flächen für Wohnbau ausweist.

Bernd O. Friedrich
gez. Rosemarie Schwenkert
gez. Margit Napf

Dringlichkeitsantrag zum gem. Bau- und Verkehrssenat am 29.04.2010

Da sich die Maßnahme zur Einrichtung eines „Grünen Pfeils“ an der Ampelanlage Grätzberg/Wittstraße immer wieder verzögert hat, beantragen wir nunmehr diese Einrichtung unverzüglich zu beschließen.

Begründung:

Die Kritierien laut Straßenverkehrsordnung sind erfüllt. Die freie Sicht von der Verkehrsampel nach links in Richtung Kupfereck ist gegeben.

Die Wartezeiten der Buslinien, die über den Grätzberg in die Wittstraße einfahren müssen, werden dadurch verkürzt bzw. aufgehoben. Damit wird auch dem ÖPNV-Beschleunigungsverfahren Rechnung getragen.

Die Wartezeiten des sonstigen Pkw-Verkehrs werden dadurch ebenfalls verkürzt. Ein täglicher Kfz-Stau, besonders während des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs, wird an dieser Stelle vermieden.

Bernd O. Friedrich
Rosemarie Schwenkert
Margit Napf

Parksituation Landratsamt/Achdorfer Krankenhaus - Pressenotiz der Fraktion Bürger für Landshut e. V.


Die Bürger für Landshut unterstützen eine Initiative der Wohnbevölkerung im Umfeld des Landratsamtes und Achdorfer Krankenhauses, die zu einer Lösung der Parkplatzprobleme führt. Durch die ständig wachsende Bebauung und Erweiterung des Kreiskrankenhauses/ Ärztehauses und Landratsamtes ist das Verkehrsaufkommen zu einer unerträglichen Belastung für die privaten Anlieger im Umkreis geworden.
Der Neubau eines zusätzlichen Parkplatzes für Mitarbeiter, führt aufgrund der geringen Kapazität vermutlich zu keiner Lösung der Verkehrsprobleme. Auch ist zu prüfen, ob die Planung des Mitarbeiterparkplatzes dem Flächennutzungsplan, der ausschließlich Flächen für Wohnbau ausweist, entspricht.
Für eine kurzfristige Lösung wird vorgeschlagen, dass die Stadt den betroffenen Anliegern bei Bedarf sog. Anliegerparkplätze ausweist.
Mittelfristig ist eine Lösung darin zu suchen, dass der zentral liegende Flächenparkplatz in ein mehrstöckiges Parkdeck umzubauen ist.
Der tägliche Stau, vornehmlich während des Berufsverkehrs, an der Ampelanlage zur Einmündung Grätzberg in die Wittstraße, kann durch die Anbringung eines "Grünen Pfeils" für Rechtsabbieger vermieden werden. Während der Rotphase am Grätzberg entstehen erhebliche Verkehrslücken auf der Wittstraße aus Richtung Tunnel und Kupfereck, die ein Rechtsabbiegen in die Wittstraße den Abbau des Verkehrsstaus ermöglichen. Bisher ist während der Grünphase das Einbiegen in die Wittstraße nur bei gleichzeitiger Grünphase der Fußgänger über die Wittstraße möglich. Das führt dazu, das maximal drei Fahrzeuge einbiegen können. Zusätzlich wird der Buslinienverkehr zeitlich verzögert. Die Einrichtung eines "Grünen Pfeils" fördert das Beschleunigungsverfahren des ÖPNV. Die Bedingungen der Straßenverkehrsordnung für die Einrichtung eines "Grünen Pfeils" sind erfüllt. Weitere Untersuchungen und Verzögerungen für die Anbringung eines "Grünen Pfeils" sind aus Sicht der BFL überflüssig.

Freitag, 16. April 2010

Gewinn gemacht

Zum Bericht "Ellermühle kostet 54.000 Euro" LZ vom 9. April:
Leider hört die Propaganda gegen den Flugplatz Landshut/Ellermühle nicht auf. Zur Richtigstellung nachfolgende Bilanz aus den Zahlen des Artikels:
Einnahmen der Stadt: Gerwerbesteuer 180 000 Euro + Erbbauzinsen 50 500 = 230 500 Euro; Einnahmen der Stadtwerke: Treibstoffverkauf 142 200 Euro + Entschädigung Luftaufsicht 152 400 Euro = 294 600 Euro; Gesamteinnahmen: 525 100 Euro.

Kosten der Stadt: 541 700 Euro, abzüglich des Sondergutachtens von 152 700 Euro, da dies keine laufenden Betreibskosten darstellt = Gesamtausgaben von 389 000 Euro; Gewinn: 136 100 Euro.

Somit erzielt der Flugplatz trotz Wirtschaftskrise einen Gewinn von 136 100 Euro. Berücksichtigt man, dass die Tankstelle mindestens zwei Monate nicht benutzbar war und dadurch erhebliche Einbußen an Erlösen aus Treibstoffverkauf und auch aus Landegebühren fehlen, ist diese Bilanz sehr gut.

Das Ergebnis wird sich aber 2010 verschlechtern, da sich mit dem letzten Flug von PTL die Einnahmen aus Treibstoffverkauf und Landegebühren reduzieren. Und wessen Schuld ist das?

Patricia Esterl
84034 Landshut

Irreführende Berichterstattung

Leserbrief zum Bericht „Ellermühle kostete 540 00 Euro“ LAZ vom 9.4.10 und zum Leserbrief „ Gewinn gemacht“ vom 10.4.10

Nicht 54-Tausend, wie in der Überschrift angegeben, sondern 541-Tausend Euro
vorläufige Gesamtkosten sind 2009 am Verkehrslandeplatz Ellermühle entstanden.
Nicht nur die fahrlässige Angabe von falschen Gesamtkosten in der Überschrift ist zu kritisieren. Die Überschrift der Redakteurin vermittelt dem Leser zunächst den Eindruck, dass nur enorme Kosten am Verkehrslandeplatz Ellermühle entstehen. Erst aus dem weiteren Bericht über die Plenaranfrage der BFL-Fraktion (Bürger für Landshut) sind die Angaben über Einnahmen der Stadtkämmerei und die Einnahmen und Ausgaben der Stadtwerke aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermitteln. So stehen die Einnahmen von rund 525-Tausend Euro den Ausgaben von rund 541-Tausend Euro gegenüber. Das ergibt einen Differenzbetrag von rund 16-Tausend Euro Verlust, der aber durch nichtaufgeführte Einnahmen, aus beispielsweise den Anteilen aus Lohn- und Einkommenssteuern der am Flugplatz beschäftigten Personen (31 Vollzeit- und 18 Teilzeitbeschäftigten) und weiteren Synergieeffekten, darüber hinaus abgedeckt ist. Zusammenfassend ist somit das Betriebsergebnis des Verkehrslandeplatzes volkswirtschaftlich mit einer schwarzen Null zu bewerten.
Richtigzustellen ist die verständliche Kritik der Leserbriefschreiberin (Frau Patricia Esterl), an den Kosten des „Sondergutachtens“ von 152 700 Euro. Richtig ist, dass die Kosten für die Gutachten zur Erweiterung des Verkehrslandeplatzes und Verlängerung der Landebahn das Betriebsergenis 2009 erheblich verschlechtern und somit einen Gewinn von 136.100 EUR verhindern. Irrtum ist aber, dass diese Kosten nicht zur Gewinn- und Verlustrechnug zählen. Es sind Aufwandkosten, die somit dazu zählen.
Die entscheidende Frage ist jedoch wann diese Gutachten zur Verlängerung der Landebahn in Auftrag geben wurden. War es während der Laufzeit der beiden Bürgerentscheide? Aus dem Werksenat wissen wir, dass im Jahr 2009, in welchem laut Antwort auf unsere Plenaranfrage der Betrag „ausgebucht“ wurde, keine Ausgaben für ein aktuelles Gutachten in dieser Höhe zur Entscheidung standen.In diesem Punkt ergibt sich eine weitere differenzierte Anfrage zu den Fakten.

Bernd O. Friedrich
Stadtrat
BFL-Fraktionsvorsitzender

Dienstag, 9. März 2010

Antwort von Herrn Fraktionsvorsitzenden Bernd Friedrich auf den Leserbrief von Frau Anja König

Sehr geehrte Frau König,

Ihren Leserbrief vom 06.03.2010 („Stadtrat: Sachpolitik statt Firlefanz“) habe ich zur Kenntnis genommen.

Wenn Sie tatsächlich in besagter Plenarsitzung anwesend gewesen sein sollten, dann bin ich sehr erstaunt über Ihre Betrachtungsweise.
Vermutlich ist es Ihnen entgangen, dass es sich bei der Diskussion um die Aufhebung eines Sperrvermerkes im Haushalt 2010, über 50.000 Euro zur Sanierung des Franziskanerklosters handelte. Ein Projekt, das aufgrund der angespannten Haushaltslage z. Zt. nicht finanzierbar ist, die Ermittlung der Sanierung des Klosters sich in einen sechsstelligen Betrag steigern wird und im Übrigen die Sanierung im Haushalt 2011 und 2012 nicht vorgesehen ist.

Hierzu habe ich aus der Sicht der Landshuter Bürger sachlich unsere ablehnende Haltung dargestellt. Auch wäre es angebracht gewesen, Sie hätten diese Verschwendung von Steuergeldern in Ihrem Leserbrief ebenso kritisiert.

In einem Redebeitrag bezichtigte mich Ihre Genossin, Stadträtin Haucke, einer falschen Aussage, die ich durch einen Zwischenruf gerügt habe.
Stadträte sind gewählte Vertreter der Bürger, die deren Interessen vertreten. Das gibt Ihnen jedoch nicht das Recht falsche Behauptungen aufzustellen und das Ansehen eines Stadtratskollegen/-kollegin zu schädigen. Jeder Stadtrat/Stadträtin hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, vorausgesetzt man bleibt bei der Wahrheit. Dass Sie mit Ihrem Leserbrief indirekt Partei für Ihre Genossin ergreifen, wie ich vermute, ehrt Sie. Dann aber bleiben Sie bitte bei einer realistischen Betrachtung der Vorgänge, ohne Polemik. Die Behauptung „Herr Friedrich hat es im letzten Plenum wieder einmal auf die Spitze getrieben…“ ist unwahr, ehrabschneidend und verletzend.

Zu einer demokratischen Entscheidungsfindung und Entschlussfassung gehört auch eine gesunde Streitkultur.

Erst durch Ihre einseitige Betrachtungsweise, die Sie durch Ihren Leserbrief in die Öffentlichkeit stellen, machen Sie vermutlich die Bürger auf Zustände aufmerksam, die scheinbar Ihrer persönlichen Empfindlichkeit entstammen und Parteiinteressen Ihrer Genossen dienen sollen. Sie sollten sich Gedanken darüber machen, ob Sie nicht erst durch Ihren Leserbriefbeitrag vermutlich das Ansehen des gesamten Stadtrates schädigen.
Zu Guter letzt möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Rede- und Meinungsfreiheit in unserer Republik ein demokratisches Recht sind, wie vom Kollegen Klaus Pauli in dieser Sitzung richtig bemerkt, und Sie und ich froh sein können, dass wir in einer freien demokratischen Bundesrepublik leben.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd O. Friedrich
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Bürger für Landshut

Stadtrat: Sachpolitik statt Firlefanz

Leserbrief von Frau Anja König vom 06.03.2010
Zum Bericht "Tohuwabohu im
Stadtrat", LZ vom 27. Februar:
Als Stadtverbandsvorsitzende der
Landshuter SPD nehme ich seit eineinhalb
Jahren regelmäßig an den
öffentlichen Stadtratssitzungen teil.
Die im Pressebericht beschriebenen
Umgangsformen einzelner Stadträte,
die ich selbst hautnah verfolgen
kann, erschüttern mich immer wieder.
Ich bin entsetzt über das Niveau
mancher Diskussionen. Ein Stadtparlament,
in dem wichtige Entscheidungen
gefällt werden müssen,
wird zur Profilierung einzelner Personen
missbraucht. Es ist teilweise
ein Kasperltheater.
Für den Zuschauer oben auf der
Tribüne stellt dies kein gutes Bild
dar. Klar, es gibt zwar immer etwas
zum Lachen, aber wenn man lachen
möchte, ist es besser, man geht ins
Theater. Ich erlebe immer wieder,
dass ganz normale Beschlussfragen
in Grundsatzdebatten übergehen,
die endlos sind und kostbare Zeit
verschwenden. Herr Friedrich (Bürger
für Landshut) hat es im letzten
Plenum wieder einmal auf die Spitze
getrieben, was sonst eigentlich die
Spezialität von Herrn Prof. Zeitler
(FDP) ist. Die Besucher, die oft nur
wegen einem bestimmten Tagesordnungspunkt
zur Sitzung kommen,
weil er sie persönlich betrifft oder
interessiert, schütteln verständnislos
mit dem Kopf. Oft bekomme ich
die Frage gestellt: "Läuft das immer
so ab?" Und ich muss dann leider
sagen: "Ja, das ist so." Die Bürgerinnen
und Bürger unserer schönen
Stadt haben ihre Stimme bei der
Kommunalwahl sicher nicht für einen
solchen Firlefanz hergegeben,
sondern dafür, dass im Stadtrat
Sachpolitik gemacht wird. Übertriebene
Polemik oder gar Beleidigungen
gehören nicht dorthin. Auch
das ewige unaufgeforderte Dazwischenreden
zeugt von wenig Anstand.
Dieses Benehmen einzelner
Stadträte beschädigt den Ruf und
das Ansehen des gesamten Landshuter
Stadtrates. "Gott sei Dank" sind
nicht alle so.

Freitag, 5. März 2010

Tohuwabohu im Stadtrat, Landshuter Zeitung vom 27.02.2010

Aus einem Tagesordnungspunkt, der in ruhigen Zeiten allenfalls kurz diskutiert und dann durchgewunken wird, hat sich gestern im Plenum ein veritabler Streit entwickelt.
Es ging um die Frage, ob die Haushaltssperre von 50000 Euro für Planungen zum Umbau des Alten Franziskanerklosters aufgehoben wird.
Das wird sie. Mit 28:13 Stimmen setzten sich die Befürworter durch. Kämmerer Rupert Aigner hatte vor der gut einstündigen Diskussion vergebens betont, dass es lediglich um den haushaltspolitischen Vollzug gehe, nicht aber darum, den Umbau des Alten Franziskanerklosters konkret zu planen. Außerdem sagte er, dass die Frage einer Aufhebung des Sperrvertrags nichts mit einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Freundeskreis Stadtmuseum zu tun habe. Darin stellt der Freundeskreis der Stadt 40000 Euro für die Sanierung des Franziskanerklosters zur Verfügung.

Fast resignierend, zumindest enttäuscht sagte Oberbürgermeister Hans Rampf:
"Trotzdem haben sich einige gemeldet." Aus ihren Wortmeldungen entwickelten Stadträte der Freien Wähler (FW), der FDP und der Bürger für Landshut (BfL) eine Grundsatzdebatte über den Sinn und Zweck des 'Gebrauchs von Steuergeldern.
In der von FW-Stadträtin Jutta Widmann geforderten namentlichen Abstimmung votierten die Vertreter der drei genannten Fraktionen denn auch fast einhellig dagegen, den Sperrvermerk aufzuheben. Aus dieser Phalanx wechselte lediglich Robert Neuhauser (FDP) ins Lager der Befürworter.

Im Gegenzug schlugen sich Ingeborg Pongratz und Rudolf Schnur (beide CSU) auf die Seite derer, die den Sperrvermerk beibehalten wollten. Heftige Reaktionen erntete BfL-Fraktionschef Bernd Friedrich, als er sich mit dem Freundeskreis beschäftigte.
Das Engagement "dieser elitären Gruppe" sei zwar wünschenswert, komme aber zum falschen Zeitpunkt, sagte er. CSU-Frationschefin Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner erwiderte, dass sich ihre Fraktion von solch einer Wortwahl distanziere. Bürger, die sich einbrächten, verdienten Applaus, nicht aber beleidigt zu werden.
Daraufhin gab es beim BfL-Fraktionschef kein Halten mehr. Erzürnt und sehr laut herrschte er die CSU-Kollegin an, er wundere sich, dass ausgerechnet sie sich als Moralapostel aufspiele. Friedrich: "Sie sitzen im Glashaus und schmeißen mit Steinen."
Die sonst übliche öffentliche Auseinandersetzung zwischen der CSU-Fraktionschefin und ihrem FDP-Widerpart Prof. Dr. Christoph Zeitler hielt sich demgegenüber vergleichsweise in Grenzen. Politikwissenschaftler Zeitler spöttelte lediglich, dass Professorenkollegin Goderbauer-Marchner den Begriff Elite mit Beleidigung gleichsetze.

In der immer wieder hitzig verlaufenden Debatte gingen seriöse Vorschläge beinahe unter. Friedrich etwa schlug vor, das Modell Landshut zu unterstützen. Zeitler regte an, das Alte Franziskanerkloster zu verkaufen. Davor warnte aber der Oberbürgermeister: "Wir sollten ein historisches Glanzstück der Stadt nicht einfach hergeben." Hans Rampf und seine Bürgermeisterkollegen Dr. Thomas Keyßner (Grüne) und Gerd Steinberger (SPD) argumentierten in ungewöhnlicher Einigkeit. Seit Jahren spreche sich der Stadtrat dafür aus, das Areal museal zu nutzen, es gehe darum, dem Freundeskreis Sicherheit zu geben. Freundeskreis und Stifter handelten außerdem nicht in eigenem Interesse. Sie wollten vielmehr die Geschichte und Kultur der Stadt zugänglich machen.